Im Windschatten der Bundestagswahl fanden auch noch Landtagswahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern sowie der Berliner Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ statt. Erschreckend für Anleger dürfte sein, dass sich mit 56,4% die absolute Mehrheit für die „Vergesellschaftung“ rund jener 240.000 Wohnungen ausgesprochen hatte, die sich im Eigentum großer Wohnungsbaukonzerne wie Deutsche Wohnen oder Vonovia befinden. Die Aktienkurse beider Unternehmen – vgl. Abb. 2, Deutsche Wohnen (blau), Vonovia (orange) – reagierten am Montag dennoch gelassen, weil das Ganze vermutlich nicht sonderlich ernst genommen wird, was man den Anlegern auch nicht ganz verübeln kann. Denn nach deutschem Recht bedeutet „enteignen“ eben (noch?) nicht „einfach wegnehmen“. Vielmehr ist eine Entschädigung zu leisten, und über deren Höhe wird im Zweifel vor Gericht gestritten werden. Die Initiatoren hinter dem Volksentscheid rechneten mit Entschädigungskosten von 7,3 bis 13,7 Mrd. EUR – eine gewaltige Streubreite, und eine Summe, die das Land Berlin gar nicht hat. Sogar der rot-rot-grüne Senat, der durchaus nicht in Fundamentalopposition zu der Initiative stand, rechnete mit 29 bis 39 Mrd. EUR – eine Summe, die Berlin erst recht nicht hat. Wenn man eine Durchschnittsgröße Berliner Wohnungen von 70 qm unterstellt, die so von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung angegeben wird, dann läge die Entschädigungshöhe zwischen knapp 500 und gut 800 EUR pro Quadratmeter Wohnraum. Das ist zwar fernab von jeder Berliner Realität, für 56,4% der Berliner Stimmbürger war es aber wohl dennoch realistisch genug.
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