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EQS-Adhoc: AIXTRON SE platziert erfolgreich Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 450 Mio. (deutsch)




15.04.26 22:48
dpa-AFX

AIXTRON SE platziert erfolgreich Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 450 Mio.



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EQS-Ad-hoc: AIXTRON SE / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahmen / Sonstige


AIXTRON SE platziert erfolgreich Wandelschuldverschreibungen im


Gesamtnennbetrag von EUR 450 Mio.



15.04.2026 / 22:47 CET/CEST


Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung


(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.


Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.



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NICHT BESTIMMT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG


ODER WEITERLEITUNG, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIES VOLLUMFÄNGLICH ODER TEILWEISE


GESCHIEHT, IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, JAPAN,


KANADA, SÜDAFRIKA ODER IN SONSTIGEN LÄNDERN, IN DENEN EINE SOLCHE


VERÖFFENTLICHUNG GEGEN DIE MASSGEBLICHEN GESETZE ODER SONSTIGE RECHTSAKTE


VERSTOSSEN KÖNNTE.



DIESE MITTEILUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT


VON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR.



AIXTRON SE platziert erfolgreich Wandelschuldverschreibungen im


Gesamtnennbetrag von EUR 450 Mio.



Herzogenrath, 15. April 2026 - AIXTRON SE (die "Gesellschaft") (FSE: AIXA,


ISIN DE000A0WMPJ6) hat heute unbesicherte und nicht nachrangige


Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 450 Mio. und


einer Laufzeit bis April 2031, ISIN: DE000A460HP9 (die


"Wandelschuldverschreibungen") platziert. Das Bezugsrecht der Aktionäre der


Gesellschaft wurde ausgeschlossen.



Die Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 450 Mio.


und einer Stückelung von EUR 100.000 je Wandelschuldverschreibung werden von


der AIXTRON SE ausgegeben. Die Wandelschuldverschreibungen werden in neu


auszugebende oder existierende, auf den Namen lautende Aktien der


Gesellschaft ohne Nennwert (die "Aktien") wandelbar sein, die einem Anteil


von rund 7,9% am Grundkapital der Gesellschaft entsprechen.



Die Wandelschuldverschreibungen werden zu 100% ihres festgelegten


Nennbetrages emittiert. Sofern die Wandelschuldverschreibungen nicht zuvor


gewandelt, zurückgezahlt oder zurückgekauft und entwertet wurden, werden die


Wandelschuldverschreibungen bei Endfälligkeit am 23. April 2031 zu ihrem


aufgezinsten Rückzahlungsbetrag in Höhe von 101,26% ihres festgelegten


Nennbetrags zurückgezahlt ("Aufgezinster Rückzahlungsbetrag"). Der


anfängliche Wandlungspreis von EUR 50,375 entspricht einer Wandlungsprämie


von 30% über dem Referenzkurs von EUR 38,75, dem Platzierungspreis je Aktie


im Rahmen der gleichzeitigen Platzierung bestehender Aktien der


Gesellschaft, wie nachfolgend beschrieben. Aufgrund des aufgezinsten


Rückzahlungsbetrags liegt der effektive Wandlungspreis bei ca. EUR 51,010


bei Endfälligkeit. Die Schuldverschreibungen werden nicht laufend verzinst.


Die Begebung der Wandelschuldverschreibungen wird voraussichtlich am oder um


den 23. April 2026 (der "Begebungstag") stattfinden. Die Gesellschaft


beabsichtigt, innerhalb von drei Monaten nach dem Begebungstag, die


Einbeziehung der Wandelschuldverschreibungen in den Handel im Freiverkehr


der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen.



Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Emission der


Wandelschuldverschreibungen für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden,


was Investitionen zur Unterstützung des organischen Wachstums sowie


Akquisitionen und Aktienrückkäufe einschließen kann.



Die Gesellschaft hat sich, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmeregelungen


und Verzichtserklärungen der Joint Global Coordinator zu einer 90-tägigen


Lock-up Periode ab dem Emissionstag verpflichtet.



Darüber hinaus wurde eine gleichzeitige Platzierung bestehender Aktien der


Gesellschaft im Namen bestimmter Käufer der Wandelschuldverschreibungen


durchgeführt, die diese Aktien im Rahmen von Leerverkäufen zur Absicherung


des Marktrisikos eines Investments in die Wandelschuldverschreibungen zu


einem Platzierungspreis verkaufen möchten, welcher im Rahmen eines


beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) bestimmt


wurde. Der Gesellschaft werden keine Erlöse aus diesem gleichzeitigen


Angebot bestehender Aktien zufließen.



Ansprechpartner



Christian Ludwig, CFA


Vice President Investor Relations & Corporate Communications


fon +49 (2407) 9030-444


e-mail c.ludwig@aixtron.com



Über AIXTRON



Die AIXTRON SE (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) ist ein führender Anbieter von


Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie. Das Unternehmen wurde 1983


gegründet und hat seinen Sitz in Herzogenrath (Städteregion Aachen) sowie


Niederlassungen und Repräsentanzen in Asien, den USA und in Europa. Die


Technologielösungen der Gesellschaft werden weltweit von einem breiten


Kundenkreis zur Herstellung von leistungsstarken Bauelementen für


elektronische und optoelektronische Anwendungen auf Basis von


Verbindungshalbleiter- oder organischen Halbleitermaterialien genutzt. Diese


Bauelemente werden in einer Vielzahl innovativer Anwendungen, Technologien


und Industrien eingesetzt. Dazu gehören beispielsweise Laser-, LED-, und


Displaytechnologien, Datenübertragung, SiC- und GaN-Energiemanagement und


-umwandlung-, Kommunikation, Signal- und Lichttechnik sowie viele weitere


anspruchsvolle High-Tech-Anwendungen.



Unsere eingetragenen Warenzeichen: AIXACT®, AIX-Multi-Ject®, AIXTRON®, Close


Coupled Showerhead®, EXP®, EPISON®, Gas Foil Rotation®, HXP®, HYPERION®,


Multi-Ject®, Planetary Reactor®, PVPD®, STExS®, TriJet®



Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) sind im


Internet unter www.aixtron.com verfügbar.



WICHTIGER HINWEIS



Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen


Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten


Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und Besitzungen),


Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder in anderen Ländern, in denen eine


solche Veröffentlichung, Verbreitung oder Bekanntmachung rechtswidrig sein


könnte, veröffentlicht, verbreitet oder bekanntgemacht werden. Die


Veröffentlichung, Verbreitung oder Bekanntmachung dieser Mitteilung kann in


bestimmten Rechtsordnungen gesetzlichen Einschränkungen unterliegen, und


alle Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter


Informationen sind, sollten sich über solche Beschränkungen informieren und


diese beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu


Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur


Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren


in irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen


kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Länder


darstellen. Diese Mitteilung wurde von der Frankfurter Wertpapierbörse nicht


genehmigt.



Diese Bekanntmachung ist Werbung und stellt keinen Prospekt im Sinne der


Verordnung (EU) 2017/1129 in der jeweils gültigen Fassung (die


"Prospektverordnung")


sowie der Prospectus Rules: Admission to the Trading on a Regulated Market


Sourcebook ("PRM") dar und wurde als solcher weder von der zuständigen


Behörde eines Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") noch


von der Financial Conduct Authority ("FCA") genehmigt. Sie stellt weder ein


Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum


Verkauf oder zur Zeichnung von jeglichen Wertpapieren der Gesellschaft bzw.


einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika,


Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung dar,


in welcher derartige Angebote bzw. Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots


zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren nach geltendem


Recht verboten wären. In keiner Rechtsordnung darf diese Bekanntmachung bzw.


irgendein Teil ihres Inhalts als Grundlage eines Angebots oder eines


Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung herangezogen werden, noch darf


sich unter keinen Umständen im Zusammenhang mit einem solchen Angebot auf


sie verlassen werden. Die Wandelschuldverschreibungen und die zum Kauf,


Verkauf oder zur Zeichnung angebotenen Aktien sind nicht, und werden auch


zukünftig nicht, gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils


gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert oder bei einer


Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen


Rechtsordnung der Vereinigten Staaten registriert und dürfen weder direkt


noch indirekt in den Vereinigten Staaten angeboten, verkauft, verpfändet,


übernommen, ausgeübt, weiterverkauft, aufgegeben, übertragen oder geliefert


werden, es sei denn, es liegt eine Befreiung von den


Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt sich um


eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit den geltenden


Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der


Vereinigten Staaten nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act


unterliegt. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S.


Securities and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen


Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer anderen


US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine der


vorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots der hierin erwähnten


Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es wird kein öffentliches Angebot


oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur


Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten oder


einer anderen Rechtsordnung durchgeführt.



Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren


Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im


Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum


Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird kein


Prospekt erstellt werden. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen


Umständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf


keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur


Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung


erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder


einer Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde.



Diese Bekanntmachung sowie ein etwaiges Angebot in den Mitgliedstaaten des


EWR (jeweils ein "Mitgliedstaat") und im Vereinigten Königreich ("UK")


richten sich ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im


Sinne der Prospektverordnung bzw. der Public Offers and Admissions to


Trading Regulations 2024 ("POATRs") sind ("Qualifizierte Anleger"). Jede


Person in einem Mitgliedstaat oder in der UK, die Schuldverschreibungen


erwirbt oder der ein Angebot unterbreitet wird, sowie ggf. Fonds, in deren


Namen diese Person handelt, gelten als erklärend und bestätigend, dass sie


Qualifizierte Anleger sind.



Darüber hinaus wird diese Bekanntmachung in der UK ausschließlich an


Personen verbreitet und richtet sich nur an (i) Personen mit beruflicher


Erfahrung in Anlageangelegenheiten im Sinne von Artikel 19(5) der Financial


Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der


jeweils geltenden Fassung (die "Order"), (ii) vermögende Unternehmen im


Sinne von Artikel 49(2) der Verordnung sowie (iii) sonstige Personen, an die


sie rechtmäßig verbreitet werden darf (zusammen "relevante Personen"). Die


Wertpapiere sind ausschließlich für relevante Personen verfügbar, und jede


Einladung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder


anderweitigen Erwerb erfolgt nur mit solchen Personen. Personen, die keine


relevanten Personen sind, sollten nicht auf diese Bekanntmachung oder deren


Inhalt vertrauen.



MiFID II: Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen


der EEA Konzepteure gemäß: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für


Finanzinstrumente in der jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel


9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur


Ergänzung der MiFID II; und (c) national Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die


"MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher


Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen Gründen),


der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID


II-Produktüberwachungsanforderungen) diesbezüglich unterliegen würde, hat


die Zielmarktbestimmung hinsichtlich ergeben, dass: (i) der Zielmarkt für


die Wandelschuldverschreibungen ausschließlich geeignete Gegenparteien und


professionelle Kunden, jeweils im Sinne der MiFID II, sind; und (ii) für den


Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und


professionelle Kunden alle Vertriebskanäle angemessen sind. Alle Personen,


die beabsichtigen, die Wandelschuldverschreibungen anzubieten, zu verkaufen


oder zu empfehlen (nachfolgend, "Vertreiber"), sollten die


Zielmarktbewertung des Konzepteurs berücksichtigen; ein MiFID II-pflichtiger


Vertreiber ist jedoch dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung


in Bezug auf die Wandelschuldverschreibungen vorzunehmen (entweder durch


Übernahme oder Verfeinerung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und


geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen. In der Zielmarktbewertung wurden


eventuelle Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichen


Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der


Wandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht


berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen,


dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder


Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II darstellt; noch (b) eine


Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die


Wandelschuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige


Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.



UK MiFIR: Die Zielmarktbestimmung im Hinblick auf die


Wandelschuldverschreibungen hat - ausschließlich für den Zweck des


Produktgenehmigungsverfahrens des Konzepteurs - zu dem Ergebnis geführt,


dass: (i) der Zielmarkt für die Wandelschuldverschreibungen ausschließlich


geeignete Gegenparteien im Sinne des FCA-Handbuchs Conduct of Business


Sourcebook ("COBS") und professionelle Kunden im Sinne der Verordnung (EU)


Nr. 600/2014, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 ("UK


MiFIR") Teil des nationalen Rechts ist, umfasst und (ii) alle Kanäle für den


Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und


professionelle Kunden angemessen sind. Jede Person, die in der Folge die


Wandelschuldverschreibungen anbietet, verkauft oder empfiehlt (ein


"Vertriebsunternehmen")


soll die Beurteilung des Zielmarkts des Konzepteurs berücksichtigen; ein


Vertriebsunternehmen, welches dem FCA-Handbuch Product Intervention and


Product Governance Sourcebook (die "UK MiFIR Product Governance Rules")


unterliegt, ist indes dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbestimmung


im Hinblick auf die Wandelschuldverschreibungen durchzuführen (entweder


durch die Übernahme oder durch die Präzisierung der Zielmarktbestimmung des


Konzepteurs) und angemessene Vertriebskanäle zu bestimmen. In der


Zielmarktbewertung wurden eventuelle Anforderungen aus vertraglichen oder


gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der


Wandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht


berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen,


dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder


Angemessenheit für die Zwecke der UK MiFIR darstellt; noch (b) eine


Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern darstellt, in die


Wandelschuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige


Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.



Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im


EWR angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden,


und sollten diesen nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung


gestellt werden. Für diese Zwecke bedeutet ein "Kleinanleger" eine Person,


die (i) Kleinanleger im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 11 der MiFID II


ist; und/oder (ii) Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der


jeweils gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie") ist,


sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne des Artikels 4


Absatz 1 Nummer 10 der MiFID II gelten würde.



Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß Verordnung


(EU) Nr. 1286/2014 (die "EU-PRIIPs-Verordnung") erforderlichen


Basisinformationsblattes für das Angebot oder den Verkauf der


Wandelschuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an


Kleinanleger im EWR. Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der


Verkauf oder eine anderweitige Bereitstellung der


Wandelschuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR gemäß der


EU-PRIIPs-Verordnung rechtswidrig ist.



Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern in


der UK angeboten, verkauft, vertrieben oder anderweitig zur Verfügung


gestellt zu werden, und dürfen solchen auch nicht angeboten, verkauft,


vertrieben oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke


bezeichnet ein "Kleinanleger" eine Person, die kein professioneller Kunde


ist, wie in Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014


definiert, soweit diese aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018


("EUWA")


Bestandteil des innerstaatlichen Rechts ist.



Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß dem FCA


Product Disclosure Sourcebook ("DISC") erforderlichen Offenlegungsdokuments


für das Angebot, den Verkauf oder den Vertrieb der


Wandelschuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an


Kleinanleger in der UK. Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der


Verkauf oder der Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen oder ihre


anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger in der UK gemäß dem DISC oder


den Consumer Composite Investments (Designated Activities) Regulations 2024


rechtswidrig ist.



Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um ein Angebot oder Erwerb oder eine


Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung


der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer


Rechtsordnung zu ermöglichen, in welcher dieses rechtswidrig wäre. Personen,


die in Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, sind verpflichtet, sich über


solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.



Diese Bekanntmachung stellt weder eine Empfehlung oder Beratung bezüglich


der Platzierung von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines


Angebots zum Kauf, Verkauf zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Anleger


sollten einen professionellen Berater zu Rate ziehen, ob die Platzierung


oder Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur


Zeichnung von Wertpapieren für die betreffende Person angemessen ist.



Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen


und Prognosen in Bezug auf die erwartete zukünftige Leistung der


Gesellschaft enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese


zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von


zukunftsgerichteten Begriffen identifiziert werden, wie zum Beispiel "zielt


ab", "plant", "strebt an", "prognostiziert", "glaubt", "schätzt",


"antizipiert", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird", "würde", "könnte"


oder "sollte" oder deren Verneinung bzw. Abänderungen oder vergleichbaren


Begriffen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Umstände, die


keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den


aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen des Managements der


Gesellschaft und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken und


Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse,


Leistungen oder Ereignisse wesentlich von den in solchen Aussagen


ausgedrückten oder implizierten abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen


sollten nicht als Garantie für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse


verstanden werden und sind nicht unbedingt fehlerfreie Hinweise darauf, ob


solche Ergebnisse erreicht werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen


zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt dieser Mitteilung. Wir


übernehmen keine Verpflichtung, die hierin enthaltenen Informationen,


zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu


aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände


widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum


dieser Mitteilung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer


Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir


übernehmen keinerlei Haftung für das Erreichen solcher zukunftsgerichteten


Aussagen und Annahmen.




Ende der Insiderinformation



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15.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche


Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Originalinhalt anzeigen:


https://eqs-news.com/?origin_id=949b5c62-3902-11f1-8534-027f3c38b923&lang=de



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Sprache: Deutsch


Unternehmen: AIXTRON SE


Dornkaulstraße 2


52134 Herzogenrath


Deutschland


Telefon: +49 (2407) 9030-0


Fax: +49 (2407) 9030-445


E-Mail: invest@aixtron.com


Internet: www.aixtron.com


ISIN: DE000A0WMPJ6


WKN: A0WMPJ


URL Finanzinstrumente: www.aixtron.com


Indizes: MDAX, TecDAX


Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime


Standard); Freiverkehr in Düsseldorf,


Hamburg, Hannover, München, Stuttgart,


Tradegate BSX; Nasdaq OTC


EQS News ID: 2309346





Ende der Mitteilung EQS News-Service


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2309346 15.04.2026 CET/CEST



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