Die EK-Entwicklung im Q3 ist für mich ein kleiner Lichtblick in aktuell trüben TV-Zeiten.
Die Q3-Mitteilung enthält keine Gesamtergebnisrechnung, weshalb einigen Marktteilnehmern möglicherweise entgangen ist, dass sich in Q3 auf Gesamtergebnisebene durchaus Positives ereignet hat.
EK-Entwicklung QoQ:
EK 30.06.25: 89.842 T€ EK 30.09.25: 131.170 T€ EK-Änderung Q3: 41.328 T€
Aufgliederung: Q3-Ergebnis: 28.650 T€ FX-Reserve: 10.013 T€ CF-Hedge: 924 T€ Kapitalrücklage: 1.740 T€ Summe EK-Änd. Q3: 41.327 T€
Quellen: https://ir.teamviewer.com/media/document/...ts.pdf?disposition=inline https://ir.teamviewer.com/media/document/...00.pdf?disposition=inline
Das in Q3 erzielte Gesamtergebnis ergibt sich wie folgt: Konzernergebnis: 28.650 T€ + Gewinn aus Währungsdifferenzen: 10.013 T€ + Gewinn aus CF-Hedge: 924 T€ = Gesamtergebnis Q3: 39.587 T€
Unter Berücksichtigung des im Halbjahresbericht ausgewiesenen Gesamtergebnisses i.H.v. -13.980 T€ ergibt sich für die ersten 9 Monate des Geschäftsjahres 2025 nunmehr trotz Belastung durch mehr als 54 Mio € negativer Währungsdifferenzen (FX Reserve 30.09.: -49.912 T€; Stand 01.01. +4.653 T€ => Diff. 9M 25: -54.565 T€) ein positives Gesamtergebnis i.H.v. 25.607 T€, das sich in einer EK-Erhöhung gegenüber dem Stand 01.01. i.H.v. 30.685 T€ niederschlägt.
9M-Ergebnis: 80.895 T€ FX-Reserve: -54.565 T€ CF-Hedge: -6.818 T€ Kapitalrücklage: 598 T€ RL für Eigene Anteile: 10.575 T€ Summe EK-Änd. 9M: 30.685 T€
Sollte sich der USD-Kurs zum Euro bis Jahresende nicht mehr wesentlich ändern, dürfte sich das Konzern-EK bis zum 31.12.25 um weitere 40 bis 50 Mio € erhöhen, womit TV nach jahrelangem aktienrückkaufsbedingtem EK-Stillstand im Geschäftsbericht 2025 erstmals wieder einen signifikanten EK-Aufbau vermelden könnte.
Vor dem Hintergrund übernahmebedingt stark gestiegener Netto-Finanzschulden ein m.E. dringend benötigtes Signal verbesserter Bilanzqualität!
Mangels Gesamtergebnisrechnung dürfte einigen Q3-Mitteilungs-Lesern bislang entgangen sein, dass den 16 Mio € Ergebnisbelastung aus FX-Verlusten 10 Mio € positives FX-Ergebnis in der Gesamtergebnisrechnung gegenüber stehen, so dass die EK-Belastung aus FX-Verlusten in Q3 weitaus niedriger war, als anhand der GuV zu befürchten.
Aus diesem Grund ist bei IFRS-bilanzierenden Unternehmen m.E. ein Blick auf die Gesamtergebnisrechnung zwingend, um die tatsächlich erwirtschaftete "Wertschöpfung" des Unternehmens beurteilen zu können, weil gerade in Zeiten stark schwankender Kapitalmarktzinsen und Wechselkurse ein erheblicher Teil des Gesamtergebnisses außerhalb der GuV direkt im Eigenkapital erfasst wird.
Wie im Halbjahresbericht eindrücklich zu sehen, können besagte Einflussfaktoren ein starkes Konzernergebnis durchaus komplett überkompensieren und das für die EK-Entwicklung maßgebliche Gesamtergebnis ins Minus stürzen. (Konzernergebnis 6M: 52.245 T€; Gesamtergebnis 6M: -13.980 T€)
Sind besagte Wechselkurs- und Zinsschwankungen kein lediglich vorübergehendes Ereignis, folgen die Aktienkurse vernünftigerweise der Entwicklung des Gesamtergebnisses und nicht mehr dem Konzernergebnis bzw. EPS, weil eine Wertsteigerung des Unternehmens sich letztlich auch in der EK-Entwicklung niederschlagen muss! Ob EK-Verluste im "operativen" Geschäftsbetrieb entstehen oder einer im Gesamtergebnis abgebildeten fehlenden Absicherung gegen FX-Verluste eines IC-Darlehens entstammen, ist für Anleger letztlich egal. Unter dem Strich hat das Unternehmen letztlich EK verbrannt. Und im Gegensatz zu den Autoren der IFRS erachte ich die Frage einer adäquaten Zins- und Wechselkursabsicherung als in höchstem Maße den operativen Geschäftsbetrieb betreffend und habe Null Verständnis für die sichtbaren Tendenzen, für den CFO unliebsame Zins- und Wechselkursentwicklungen aus der GuV in die Gesamtergebnisrechnung zu verlagern, um das EPS nicht zu belasten und sich mit Gewinnen rühmen zu können, obwohl in der Bilanz letztlich kein EK-Zuwachs ankommt. Da lobe ich mir unser deutsches HGB, wo sämtliche Zins- oder Wechselkursbedingten Wertänderungen glasklar im Jahresüberschuss abzubilden sind und es nicht im Ermessen des Bilanzierenden liegt, ob und inwieweit man besagte Ergebnisbelastungen dem operativen Geschäftsbetrieb zuordnet oder außerhalb der GuV direkt im Eigenkapital erfasst. |