ich favoritisiere derzeit ein kapitalerhöhung zum bezugspreis von mindestens €1,00 (§ 8 Abs. 3 Satz 2 AktG: Der auf die einzelne Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals darf €1,00 nicht unterschreiten)
eine kapitalerhöhung zu €1,00 wäre zwar auch bei aktienkursen u n t e r €1,00 möglich aber: weder hauptaktionäre noch potenzielle neuinvestoren können sicher sein, dass sich bei kursen u n t e r €1,00 genügend zeichner für eine kapitalerhöhung zu €1,00 finden hauptaktionäre und potenzielle neuinvestoren könnten daher ein interesse haben, dass der aktienkurs nicht nachhaltig unter €1,00 fällt |