in die Psychiatrie.
"Im Jahr 1985 hatte Karlsruhe einem Kläger recht gegeben, der betrunken einen Pelzmantel geklaut hatte - und dafür mehr als elf Jahre in der Psychiatrie saß. Passagen des Beschlusses lassen sich wörtlich für die Causa Mollath übernehmen. "Befindet sich der Untergebrachte seit langer Zeit in ein und demselben psychiatrischen Krankenhaus, so ist es in der Regel geboten, von Zeit zu Zeit einen anstaltsfremden Sachverständigen hinzuzuziehen", heißt es dort. Die Unterbringung dürfe nur so lange dauern, wie sie "unabweisbar" erforderlich sei; die bloße Möglichkeit künftiger Straftaten genüge nicht. Und: Nach langer Unterbringung liege eine "Erprobung in Freiheit" nahe.
Schöne Worte, nur halten sich die Gerichte nicht dran. Seit einigen Jahren häufen sich die Fälle, in denen Karlsruhe lang dauernde Unterbringungen rügt. Wiederkehrendes Problem: Die Gerichte referieren blutleer die Stellungnahme der Mediziner, ohne sich damit auseinanderzusetzen. "Es findet keine sorgfältige richterliche Prüfung statt, sodass die Verlängerung zum Selbstläufer wird", kritisiert der Tübinger Kriminologe Jörg Kinzig.
Karlsruhe muss also der Justiz Beine machen, wie vor Jahren beim laxen Umgang mit der Untersuchungshaft. Das wäre auch deshalb hilfreich, weil sich niemand auf den aufkeimenden Reformeifer der Rechtspolitik verlassen sollte. Der kann rasch erlahmen, wenn es nicht mehr um die Rechte des harmlos wirkenden Feinmechanikers Mollath geht, sondern um die eines eingewiesenen Kinderschänders"
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