Die Umtauschfrist (bzw. Frist zur Annahme des Abfindungsangebots in Aktien der Branicks Group AG) ist klar geregelt:
Grundregel: - Die Frist beträgt 2 Monate - Beginn: ab dem Tag, an dem die Eintragung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags (BGAV) im Handelsregister der VIB bekannt gemacht wird
Wichtig: - Innerhalb dieser Frist musst man als Aktionär aktiv erklären, dass man seine VIB-Aktien gegen Branicks-Aktien tauschen möchte.
- Nach Ablauf der Frist ist ein Umtausch nicht mehr möglich.
Sonderfall (Verlängerung):
- Falls ein sogenanntes Spruchverfahren (gerichtliche Überprüfung der Abfindung) läuft, kann sich die Frist verlängern. |