Co.don - Insolvenz in Eigenverwaltung

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neuester Beitrag:  14.04.26 13:59
eröffnet am: 24.11.22 11:29 von: Gorosch Anzahl Beiträge: 131
neuester Beitrag: 14.04.26 13:59 von: aktiengirl Leser gesamt: 61157
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30.08.23 13:13 #126 Bauerfeind
Die Fragen die offen blieben:

1) Ist Bauerfeind an ReLive beteiligt ?
2) Hat Bauerfeind seine Aktien an ReLive veräußert und wenn ja zu welchen Konditionen

Es ist nicht auszuschließen, daß es sich hier um einen größeren Betrugsfall handelt. Das hat angefangen mit dem Verkauf eines größeren Aktienpaketes durch Dr. Wegener und endete in einem Desaster für die Kleinaktionäre,

Die Bafin hat auch hier wieder weggeschaut. Und das, trotzdem ich mehrmals diesen Fall angezeigt hatte. Ohne Konsequenz, ohne Antwort, einfach Bafin.  
23.06.25 21:52 #127 was geht hier ab?
100.000 Stücke auf tradegate; Kurs seit juni stetig hoch. Gibt´s news bzw. wird was erwartet?  
24.06.25 08:38 #128 Nichts.
Im Insolvenzregister sieht der letzte (aktuelle) Eintrag vor, dass die nachrangigen Gläubiger gehört und ihre Ansprüche geprüft werden. Nachrang, das ist meist das Zeichen, dass die Liquidation bald abgeschlossen sein könnte. Da möchten wohl einige ihre Depotleiche noch rechtzeitig vor der Löschung der AG an Lemminge los werden? NmM.  
10.03.26 08:23 #130 heute kommt Geschäftsbericht 22/23
https://www.ariva.de/aktien/co-don-ag-aktie/news/...eber-die-11933345

gestern Vorbekanntmachung
kommts nochmal zu einem dead cat bounce?  
14.04.26 13:59 #131 news, Geschäftsbericht 22/23 auf
website einsehbar.
https://www.codon-aktiengesellschaft.de/investoren/finanzberichte

Auszug aus Prognosebericht Punkt 5.2

"Angesichts der erfolgreichen Veräußerung des operativen Geschäfts der CO.DON AG wird aus heutiger
Sicht eine vollständige Befriedigung der festgestellten Forderungen nicht nachrangiger
Insolvenzgläubiger i.S. des § 38 InsO erfolgen. Aufgrund der noch nicht vollständig erfolgten Feststellung
der Berechtigung sämtlicher zur Tabelle angemeldeten Forderungen ist aber noch nicht absehbar, in
welchem Umfang eine Befriedigung der nachrangigen Insolvenzgläubiger der Rangklassen des § 39 InsO
erfolgen kann"

ob nach vollständiger Befriedigung der Forderungen von nicht nachrangiger Insolvenzgläubiger vielleicht doch noch was für die Aktionäre übrig bleibt?  
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