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MobilCom (WKN 662240)-Gründer G. Schmid samt Ehefrau werden von den neuen MobilCom-Chefs mit einer Forderung über 70,09 Mio. Euro in die Defensive gedrängt, berichten die Experten von "Börsenreport".
Seit Monaten fordere Schmid für sich, seine Frau und die Kleinaktionäre ein "akzeptables" Kaufangebot von der France Telecom. Heute habe sich der Spieß gedreht und aus Schmid dem Fordernden werde Schmid der Geforderte.
Die Firma der Ehefrau von Mobilcom-Gründer Gerhard Schmid, die er den Anlegern schon einmal als geheimnisvollen Investor verkauft habe, solle 70,9 Mio. Euro an den Mobilfunker zahlen. Eine entsprechende Klage habe Mobilcom am Mittwoch eingereicht.
Wie das Unternehmen am Mittwoch mitgeteilt habe, habe Mobilcom die Summe im vergangenen Jahr als Prämie für ein Aktienoptionsprogramm an die Firma der Ehefrau von Mobilcom-Gründer Gerhard Schmid, Sybille Schmid-Sindram, gezahlt. Filialleiter sollten für die Aquisition neuer MobilCom-Kunden mit Aktien belohnt werden.
Laut MobilCom habe die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO in einem Gutachten vom Mai 2002 im Rahmen des Optionsgeschäfts mehrere Gesetzverstöße des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Schmid festgestellt. Daraufhin habe MobilCom die Rückzahlung der Prämie von Millenium gefordert. Diese sei bislang nicht erfolgt.
Das Unternehmen behalte sich außerdem weitergehende Schadenersatzansprüche gegen Schmid und Millenium vor. Auf Antrag der Millenium GmbH werde darüber hinaus eine außerordentliche Hauptversammlung anberaumt, habe Mobilcom weiter mitgeteilt. Ein genauer Zeitpunkt für die außerordentliche HV sei noch nicht genannt worden. Mobilcom komme damit dem im Aktiengesetz verankerten Minderheitenrecht der Millenium GmbH nach, die rund zehn Prozent des Kapitals halte.
Die MobilCom-Aktie zeige sich im Vorfeld der morgigen Quartalszahlen von den Querelen relativ unbeeindruckt und notiere im Augenblick auf Vortagesschluss bei 6,25 Euro.
Seit Monaten fordere Schmid für sich, seine Frau und die Kleinaktionäre ein "akzeptables" Kaufangebot von der France Telecom. Heute habe sich der Spieß gedreht und aus Schmid dem Fordernden werde Schmid der Geforderte.
Die Firma der Ehefrau von Mobilcom-Gründer Gerhard Schmid, die er den Anlegern schon einmal als geheimnisvollen Investor verkauft habe, solle 70,9 Mio. Euro an den Mobilfunker zahlen. Eine entsprechende Klage habe Mobilcom am Mittwoch eingereicht.
Laut MobilCom habe die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO in einem Gutachten vom Mai 2002 im Rahmen des Optionsgeschäfts mehrere Gesetzverstöße des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Schmid festgestellt. Daraufhin habe MobilCom die Rückzahlung der Prämie von Millenium gefordert. Diese sei bislang nicht erfolgt.
Das Unternehmen behalte sich außerdem weitergehende Schadenersatzansprüche gegen Schmid und Millenium vor. Auf Antrag der Millenium GmbH werde darüber hinaus eine außerordentliche Hauptversammlung anberaumt, habe Mobilcom weiter mitgeteilt. Ein genauer Zeitpunkt für die außerordentliche HV sei noch nicht genannt worden. Mobilcom komme damit dem im Aktiengesetz verankerten Minderheitenrecht der Millenium GmbH nach, die rund zehn Prozent des Kapitals halte.
Die MobilCom-Aktie zeige sich im Vorfeld der morgigen Quartalszahlen von den Querelen relativ unbeeindruckt und notiere im Augenblick auf Vortagesschluss bei 6,25 Euro.
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