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Gerhard Schmid, Gründer der MobilCom AG (WKN 662240), Büdelsdorf, will von einem Gericht prüfen lassen, ob Großaktionärin France Telecom SA, Paris, zu einem Übernahmeangebot an die übrigen MobilCom-Aktionäre verpflichtet ist, so die Experten von "more-IPO.de".
Das habe der ehemalige Vorstandsvorsitzende des Mobilfunkunternehmens am Montag mitgeteilt. In der abgelaufenen Woche habe er bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), Frankfurt, Widerspruch gegen den am 31. Juli ergangenen Bescheid der Behörde eingelegt, wonach das französische Unternehmen nicht verpflichtet sei, den anderen MobilCom-Anteilseignern ein Pflichtangebot zu machen.
Das habe der ehemalige Vorstandsvorsitzende des Mobilfunkunternehmens am Montag mitgeteilt. In der abgelaufenen Woche habe er bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), Frankfurt, Widerspruch gegen den am 31. Juli ergangenen Bescheid der Behörde eingelegt, wonach das französische Unternehmen nicht verpflichtet sei, den anderen MobilCom-Anteilseignern ein Pflichtangebot zu machen.
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