DEAG gewinnt in 2. Instanz




24.04.02 09:13
more-IPO.de

Im Rechstreit der DEAG Deutsche Entertainment AG (WKN 551390), Berlin, mit der CTS Eventim AG, München, hat das Kammergericht ein Urteil des Landgerichts Berlin vom 29. Mai 2001 aufgehoben und zugunsten der DEAG entschieden, das teilte das Unternehmen am Dienstag ad hoc mit, berichten die Experten von "more-IPO.de".

In dem aufgehobenen Urteil habe das Landgericht Berlin festgestellt, dass der im Juli 1999 zwischen CTS und der DEAG geschlossene Kooperationsvertrag einschließlich der darin geregelten Andienungsverpflichtungen wirksam sei.






 
 
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