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Wie die Experten von "more-IPO.de" berichten, hat das Gericht Condat (WKN 531090) den Verkauf von Betriebsteilen bis zur HV untersagt.
Die Condat AG habe am Montag eine einstweilige Verfügung in Bezug auf den beabsichtigten Verkauf der Geschäftsbereiche System Integration und Wireless Test Systems sowie weiterer Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten der Condat erhalten, der zufolge ein solcher Verkauf der vorherigen Zustimmung der Hauptversammlung bedürfe. Wie Condat am Dienstag ad hoc mitgeteilt habe, sei die einstweilige Verfügung auf Antrag eines einzelnen Aktionärs erlassen worden, der weniger als 0,1 Prozent des Grundkapitals halte und meine, dass die Hauptversammlung über den soeben beschriebenen Verkauf beschließen solle.
Die Condat AG habe am Montag eine einstweilige Verfügung in Bezug auf den beabsichtigten Verkauf der Geschäftsbereiche System Integration und Wireless Test Systems sowie weiterer Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten der Condat erhalten, der zufolge ein solcher Verkauf der vorherigen Zustimmung der Hauptversammlung bedürfe. Wie Condat am Dienstag ad hoc mitgeteilt habe, sei die einstweilige Verfügung auf Antrag eines einzelnen Aktionärs erlassen worden, der weniger als 0,1 Prozent des Grundkapitals halte und meine, dass die Hauptversammlung über den soeben beschriebenen Verkauf beschließen solle.
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