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Kolumnist: Achim Mautz

Darden Restaurants (DRI): Casual-Dining-Gigant vor Kaufsignal!




18.02.26 10:02
Achim Mautz

Bullen lauern an der 217-US-Dollar-Marke!


Rückblick


Darden ist als Muttergesellschaft von Ketten wie Olive Garden, LongHorn Steakhouse und neuerdings Ruth’s Chris Steak House ein echtes Schwergewicht im Sektor „Casual Dining“. Der Chart von zeigt aktuell ein interessantes Bild der Konsolidierung auf hohem Niveau nach einer starken Aufwärtsbewegung zu Beginn des Jahres 2026.


Darden Restaurants-Aktie: Chart vom 17.02.2026, Kürzel: DRI, Kurs: 216.16 USD, Tageschart Quelle: TWS



Mögliches bullisches Szenario


Nach oben hin deckelt aktuell der Bereich um 217 US-Dollar. Ein nachhaltiger Ausbruch wäre ein starkes Kaufsignal, das den Weg in Richtung 230 US-Dollar ebnen könnte.


Mögliches bärisches Szenario


Sollte der Kurs schwächeln, liegt eine erste solide Auffanglinie bei rund 210 US-Dollar. Eine massivere Unterstützung findet sich im Bereich von 195 US-Dollar.


Meinung


Darden hat zuletzt im Dezember 2025 Zahlen für das 2. Geschäftsquartal 2026 vorgelegt, die ein gemischtes, aber insgesamt robustes Bild zeichneten. Der Umsatz stieg um etwa 7,3 % auf 3,1 Mrd. USD. Besonders stark präsentierte sich das LongHorn Steakhouse mit einem Plus von fast 6 % auf vergleichbarer Fläche. Mit einem bereinigten Gewinn pro Aktie von 2,08 USD lag man minimal unter den Erwartungen (2,10 USD). Grund hierfür waren vor allem die hohen Rindfleischpreise, welche die Margen leicht unter Druck setzten. Trotz der Inflation bleiben die Gäste treu, was für die starke Markenmacht spricht.


Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten


  • Aktuelle Marktkapitalisierung: 24.35 Mrd. USD
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 291.84 Mio. USD
  • Meine Meinung zu Darden Restaurants ist bullisch
  • Quellennachweis: Berichterstattung von Nachrichtenagenturen, Finanzportalen und offiziellen Pressemitteilungen des Unternehmens
  • Autor: Wolfgang Zussner

Veröffentlichungsdatum: 17.02.2026


Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte


Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.


Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.


In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:


Es liegt kein Interessenskonflikt vor.


Bitte nehmen Sie den Disclaimer, die Interessenskonflikte und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.


Analyse erstellt im Auftrag von



 








 

 

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