http://www.abgeordnetenwatch.de/...ns-231-40141--f320771.html#q320771
Einige Zitate dieser Frau.
"B) Ich habe Verbraucherinnen und Verbraucher vor möglichen gesundheitlichen Folgen gewarnt, weil die relevanten Untersuchungen der Liquids noch nicht erfolgt sind. Diese Position ist nach wie vor unverändert. Nikotinhaltige Liquids, die eine Wirkung auf den Körper haben, fallen unter den Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes. Aber auch diejenigen, die nikotinfrei sind, können die Gesundheit schädigen oder allergische Reaktionen auslösen. Davor habe ich gewarnt."
[...]
"Nikotin ist eine pharmakologisch wirksame Substanz. Bei nikotinhaltigen Arzneimitteln, die zur inhalativen Anwendung zugelassen wurden, ist davon auszugehen, dass erhebliche Nikotinmengen resorbiert werden. Nikotinhaltige Liquids, die durch Verdampfen zur Inhalation bestimmt sind, unterliegen daher als Funktionsarzneimittel den arzneimittelrechtlichen Regelungen. Werden sie im Voraus hergestellt und in einer zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Packung in den Verkehr gebracht oder werden sie mit industriellen Verfahren oder gewerblich hergestellt (§ 4 Abs. 1 AMG, Fertigarzneimittel), dürfen sie im Geltungsbereich des AMG nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie durch die zuständige Bundesoberbehörde zugelassen sind (§ 21 Abs. 1 AMG).
Tabak unterliegt nicht den arzneimittelrechtlichen Regelungen, da Tabakerzeugnisse vom Arzneimittelbegriff gesetzlich ausgeschlossen sind. Da niktoinhaltige Liquids keine Tabakerzeugnisse sind, entfällt der Ausschluss. Daher können nikotinhaltige Liquids als Arzneimittel eingestuft werden."
Hier wird insgesamt mit irrwitzigen Begründungen willkürlich hin und her gesprungen, um eine "Warnung" wie ein Verbot aussehen zu lassen.
Etwas wird als funktionales Arneimittel definiert, weil es eine Wirkung auf den Körper hat. Damit kann man willkürlich jede Substanz aus dem Verkehr ziehen, wenn es nicht genehm ist. Unhaltbar & unfassbar sowas. |