Kennt sich jemand von Euch aus ?

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neuester Beitrag:  22.09.06 17:22
eröffnet am: 22.09.06 06:49 von: BoersenTom Anzahl Beiträge: 13
neuester Beitrag: 22.09.06 17:22 von: BoersenTom Leser gesamt: 1876
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22.09.06 06:49 #1 Kennt sich jemand von Euch aus ?
Folgendes Problem :

Habe vor 4 Jahren eine atypische Unternehmensbeteiligung als Stiller Gesellschafter abgeschlossen. Bin jetzt durch Pressberichte ein wenig verunsichert worden. Die Gesellschaft scheint nicht ganz seiös zu sein. Ich will da jetzt raus, doch das scheint nicht so einfach zu sein.

Jetzt meine Frage : Hat jemand von Euch eine Ahnung, wie das am Besten zu machen wäre ? Bin für jeden Tipp dankbar.




 
22.09.06 09:07 #2 Autsch !
Stiller Gesellschafter heißt soviel wie:

der muß solange stillhalten bis nichts mehr da ist :(

hast sicher ein Vertrag, da sollte auch drin stehen wie man raus kommt.

Wenn die Pleite sind, kannste dein Geld schon mal abschreiben.
 
22.09.06 09:17 #3 BT
Also in unserem Vertrag steht drin das die Gesellschaftsanteile frei veäußerbar sind mit einem Vorkaufsrecht der Gesellschaft, wieviel Geld du für deine Anteile bekommst hängt von deinem Verhandlungsgeschick ab,wenn die Gerüchte schon in der Presse sind das an der Gesellschaft etwas faul ist wird es schwierig.
Viel Glück

Kedu11  
22.09.06 09:18 #4 ganz einfach: anteile verkaufen und
raus bist du.
wenn das ein saftladen ist, stellt sich allerdings die frage, ob du jemanden findest, der die anteile abnimmt...


mfg
GF

 
22.09.06 09:20 #5 @kedu: zwei doofe, ein gedanke... o. T.
22.09.06 09:21 #6 tja, dann brauchst du einen strohmann...
... am besten einen, dem sein schlechter, richtig mieser ruf vorauseilt.
  der muß sich dann strohmässig einbringen :-)
  wenn du glück hast, sind die anderen gesellschafter dagegen und machen von ihrem vorkaufsrecht gebrauch...  
22.09.06 15:33 #7 is alles noch viel schlimmer
bei mir handelt es sich ja nicht nur um eine STILLE Teilhaberschaft - sondern um eine ATYPISCHE. Habe im Grunde keinerlei Rechte - nur Pflichten. Sollten die z.B Pleite gehen, darf ich munter weiter an den Insolvenzverwalter zahlen bis mein Vertrag ausgelaufen ist.

Mann,bin ich blöd hewesen das damals abgeschlossen zu haben.
 
22.09.06 15:38 #8 kannst du deine Anteile nicht an einen
Bekannten Hartz4 Empfänger überschreiben? Verschenken? Oder an einen anderen Besitzlosen Sozialleistungsempfänger? So als letzte Möglichkeit bevor du drauf zahlst.  
22.09.06 15:45 #9 BT
Entwerder hast du einen saudummen Fehler gemacht und einen Vertrag unterschrieben den man besser zerrissen hättest oder du siehst es zu schwarz.
wir haben auch Beteiligungen als atypische Gesellschafter können  aber unsere Anteile jederzeit verkaufen, sollte die Gesellschaft insolvenz gehen besteht aber im Regelfall keine Nachschußpflicht, deine Einlage ist allerdings futsch. Guter Rat nimm deinen Gesellschaftsvertrag und geh zu einem RA der sich im Gesellschaftsrecht gut auskennt
bestimmte Formulierungen könnten gegen HGB oder AkG verstoßen vielleicht gibt es darüber eine Fluchtmöglichkeit, Geld zurück wird allerdings schwierig.
weiter viel Glück
Kedu11  
22.09.06 17:12 #10 #7: @börsentom


...also wenn ich das jetzt so lese...

dann poste doch bitte mal ein bild von der damaligen chefin, als du unterschrieben hast... muß ja ein hammerteil gewesen sein!

anders kann ich es mir jedenfalls nicht erklären ;-)  
22.09.06 17:19 #11 weiss auch nicht..
was mich damals geritten hat. Wahrscheinlich die Gier ! Is bis jetzt ja auch noch nichts passiert. Aber der Vertrag läuft über 10 Jahre( also noch fünfeinhalb Jahre zittern).  
22.09.06 17:20 #12 ich denke doch...
die chefin - nicht die gier :-)  
22.09.06 17:22 #13 Die Chefin wars sicherlich nicht.
War nämlich ein Chef.

Danke für Eure Tipps. Muss mir erstmal alles durch den Kopf gehen lassen  
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