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Die Verteidigung sieht dafür keine stichhaltigen Beweise. »Das Gericht wird darüber befinden müssen, ob die Beweislage ausreicht«, sagte Rechtsanwalt Robert Unger in seinem Plädoyer. Die Version der Bundesanwaltschaft stütze sich auf teils »höchst fragwürdige Beweismittel«. Dies gelte für die Identität des Angeklagten, aber auch für die von der Bundesanwaltschaft angenommene Verbindung zum russischen Staat.
»Die Bundesanwaltschaft sagt selbst, dass sie nicht genau sagen kann, wer den Auftrag gegeben hat«, sagte Unger. Auch andere Menschen oder Organisationen hätten ein Motiv haben können, sich an dem Getöteten zu rächen. Der Mann habe 2016 Bedrohungsnachrichten über eine georgische Nummer erhalten. 2015 war in Tiflis auf den Mann geschossen worden, er überlebte jedoch verletzt. |