noch Weihnachtsmärkte nennen?
Ich habe gelesen, dass es nach einem weithin anerkannten Rechtsgutachten (Fatwa) des islamischen Rechtsgelehrten Shaikh Muhammad Ibn Salih al-Uthaimeen einem Moslem verboten sei, in irgendeiner Form die Anerkennung des Weihnachtsfestes zu bekunden, sei es, dass man einem Christen frohe Weihnacht wünscht oder ein Parallelfest zelebriert. Ist es den streng gläubigen muslimischen Mitbürgern angesichts dessen zuzumuten, eine öffentliche Veranstaltung in ihrer Umgebung zu dulden, welche die Bezeichnung "Weihnachtsmarkt" trägt? Ein unhaltbarer Zustand, der ein ums andere Mal die latente Fremdenfeindlichkeit bekundet.
Ich schäme mich. ----------- Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil! |