Rothschild wollte einen Nachfolger, der in den USA lebt und arbeitet - macht wirklich Sinn.
1. Juli 2009: An die Aktionärinnen und Aktionäre der MAXX-TV. AG, Zürich Das schweizerische Obligationenrecht sieht vor, dass Gesellschaften innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres den Jahresbericht und die Jahresrechnung sowie den Bericht der Revisionsstelle der Generalversammlung zur Genehmigung vorzulegen hat. Durch das leider erfolgte Delisting unserer Aktie mussten sämtliche Kräfte für die Bemühungen um ein Neulisting gebündelt werden, wodurch andere administrative Aktivitäten etwas zurückgestellt werden mussten. Per 15. Juni 2009 ist auch der Verwaltungsrat Pierre Rothschild von seinem Amt zurückgetreten, so dass sich die Gesellschaft zurzeit in einem nicht-gesetzlichen Zustand befindet.
Da aufgrund der vorliegenden Umstände eine Auflage des Geschäftsberichtes sowie des Revisionsberichtes spätestens 20 Tage vor der Generalversammlung nicht möglich ist, stehen den Publikumsaktionären sämtliche entscheidungsrelevanten Unterlagen ab 9. Juli 2009 ca. 12 Uhr auf unserer Webpage (www.maxx-tv.ag) zum Download bereit. Die Hauptaktionäre haben sich auf das folgende pragmatische Vorgehen geeinigt, damit die Gesellschaft rasch möglichst wieder handlungsfähig wird und auch die Aktien wieder gelistet werden können.
1.Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung auf den 30. Juli 2009, um 14.30 Uhr im Hotel St. Gotthard in Zürich durch die Revisionsstelle mit dem einzigem Traktandum Wahl eines Verwaltungsrates; die offizielle Einladung wird am 9. Juli 2009 im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert. 2.Einberufung der ordentlichen Generalversammlung durch den designierten Verwaltungsrat auf den 30. Juli 2009, um 15.00 Uhr, im Hotel St. Gotthard in Zürich; die offizielle Einladung wird am 9. Juli 2009 im SHAB publiziert. ; 3.Im Anschluss an die Wahl des Verwaltungsrates findet eine konstituierende Sitzung des Verwaltungsrates statt, an welcher ein Direktor der Gesellschaft mit Wohnsitz in der Schweiz ernannt wird; 4.Der neu gewählte Verwaltungsrat unterzeichnet die bereits vorliegende Jahresrechnung sowie die Vollständigkeitserklärung für die Revisionsstelle 5.Die Revisionsstelle übergibt dem Verwaltungsrat die testierte Jahresrechnung 2008 6.Durchführung der ordentlichen Generalversammlung mit Verabschiedung der Jahresrechnung 2008 Die Publikumsaktionäre werden gebeten, von diesem Vorgehen Kenntnis zu nehmen, welches im besten Interesse der Gesellschaft und somit auch der Aktionäre ist.
Zürich, 1. Juli 2009
MAXX-TV. AG Dr. Oliver Schaper, designierter Verwaltungsrat |