sind nicht Leistungen für anerkanntes Asyl, sondern eben für die, die Asyl beantragen. Ist das so schwer zu verstehen? Sie hängen nicht von der letztlichen Anerkennung ab. Dass damit Missbrauch getrieben werden kann, ist - wie bei allen Sozial-Leistungen - leider möglich. Und wie bei allen gesetzlichen Leistungen auch sehr schwierig zu handeln. Asylrecht ist ein Individualrecht. Um einen Bewerber abzulehnen, bedarf es einer auf die Person bezogenen rechtsfähigen Begründung. Man behilft sich mit Formulierungen wie "kommt aus sicherem Drittland" oder "das Herkunftsland gilt nicht als Verfolgungsland" o. ä. Das ist im Einzelfall aber eben nicht wasserdicht, es sei denn, es wird für bestimmte Länder quasi gesetzlich festgestellt. Für einige Balkanländer ist das problematisch, weil es da durchaus ethnische und religiöse Verfolgung gibt. Ein rechtsstaatliches Verfahren ist halt manchmal kompliziert. Aber sollen wir alle rechtsstaatlichen Maßstäbe fahren lassen, nur weil es kompliziert ist und auch manchmal teuer?
Jedenfalls ist es nur populistisches Gedöns, wenn man die Leistungen für Asylbewerber deshalb als "unrechtmäßig" qualifiziert, weil der Bewerber eventuell abgelehnt wird. Wer Asyl beantragt, hat das Recht auf diese Leistungen. Man muss sie aber immer wieder überprüfen, ob sie nicht zum Asylantrag verführen. (Dass die Leistungen hier höher sind als eventuell ein Monatslohn im Herkunftsland, ist ein eher dümmliches Argument, wenn man nicht die Lebenshaltungskosten vergleicht.) ----------- Dies war ein Beitrag zur Friedensstiftung und ein leuchtendes Beispiel gewaltfreier Kommunikation! |