STARAMBA SE - WKN: A1K03W

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eröffnet am: 08.07.15 22:55 von: youmake222 Anzahl Beiträge: 788
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13.06.19 11:14 #652 #651 Umsätze von Staramba lösen sich in Lu.

Vielleicht sollte sich die Firma dementsprechend - angelehnt an das Wort Vaporware ( =>https://de.wikipedia.org/wiki/Vaporware )  umbenennen in Vaporamba. Würde dem wahren Geschäftsverlauf vielleicht dann etwas näher kommen, wenn man die ganzen desaströsen Dinge rund um die (Nicht-) Umsätze der letzten Zeit in den Nachrichten verfolgt.

Umsätze von Staramba lösen sich in Luft auf - 05.06.19
https://www.finance-magazin.de/finanzabteilung/...n-luft-auf-2040171/

 

Angehängte Grafik:
index.jpg
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18.06.19 16:22 #653 Kapitalerhöhung
kommt zu 1 € pro Aktie...bei einer Ausgabe von 20Mio Stücken und der Annahme, daß diese Erfolgreich durchgeführt wäre, wäre die Firma beim aktuellen Kurs von 3,5€ mit fast 80Mio bewertet!
Folglich muss sie noch weiter runter...  
18.06.19 16:27 #654 Rechenfehler
ca 68 Mio, was aber gleichfalls viel zu viel ist  
18.06.19 16:55 #655 wenn die KE
zu 1€ kommt, duerfte auch der Kurs sehr schnell in diese Richtung gehen. Allein schon wegen der entstehenden Verwaesserung.

Was aber nicht heisst, dass das ein Erfolg wird. Fuer mich schwer vorstellbar, dass sich hier viele Investoren finden in Anbetracht der Umstaende.

Aus meiner Sicht muessen da jetzt die Insider zeigen, dass sie Vertrauen ins Unternehmen haben und stark zugreifen. Man darf gespannt sein, welche Signale von dort kommen...  
21.06.19 17:36 #656 Interessieren würde mich,
was sich jemand dabei denkt, wenn er/sie hier jetzt bei 3,x € einsteigt, obwohl demnächst eine KE kommen soll, wo die Aktien nur 1€ kosten und davon bis zu etwa 9 mal so viele angeboten werden, wie es bisher insgesamt gibt...

 
12.07.19 15:35 #657 https://www.staramba.com/wp-content/uploads/.
12.07.19 15:43 #658 Gegenantrag zu HV am 26. Juli 2019
12.07.19 17:11 #659 #658 Gegenantrag zu HV am 26. Juli 2019

der Link in #657 ist unvollständig. Daher hier der Link nochmal vollständig:

https://www.staramba.com/wp-content/uploads/2019/...Stellungnahme.pdf

 
12.07.19 18:33 #660 KE...
In der Einladung zur HV steht:

"Der Ausgabebetrag beträgt EUR 1,00 je Aktie, der Gesamtausgabebetrag mithin bis zu EUR 20.000.000,00. "

Was ist daran falsch zu verstehen?

Was sonst könnte das denn bedeuten, wenn nicht EUR 1,00 je Aktie???  
15.07.19 08:33 #661 @roothom Da die KE über eine Bank läuft,
nimmt diese die neuen Aktien zu je 1 EUR und gibt sie den Zeichnern der Aktien zum festgelegten Bezugspreis weiter.  Der Mehrerlös wird dann nach der KE an die Gesellschaft ausbezahlt. Klingt kompliziert, ist aber so.  
16.07.19 22:45 #662 heisst dann
Ausgabepreis ist nicht gleich Bezugspreis?

Das war waer mir neu...  
17.07.19 08:43 #663 @roothom Ja, so ist es.
Kann man in der ad hoc nachlesen. Erst steht da der Ausgabepreis 1 Euro und später, dass der Bezugspreis vom Verwaltungsrat festgelegt wird.  
17.07.19 15:10 #664 Danke.
Da bin ich aber mal gespannt, was passiert...  
17.07.19 23:00 #665 Zwischen 1,05 und 1,25 Euro
Ich erwarte einen Bezugspreis für die jungen Aktien zwischen 1,05 und 1,25 Euro - und gleichzeitig einen Fall der Aktie unter 2 Euro  
18.07.19 06:01 #666 661 und andere
sehr gut erklärt! Danke.
Mitunter liest man dies. Ist aber eher bei AGs mit STEIGENDEN Kursen zu rechnen.
Die sich den Bezugpreis nach OBEN offen halten wollen, um die(se) AG Dank so
dann höherem Agio NOCH wertvoller zu machen. Und u.a. AUCH daran kann man
ein Management erkennen: ob die > daran interessiert, oder lediglich an einem
Preis Nahe dem Nennwert :-(
Wie schon erwähnt, fanden ja leider keine DDs zu höheren Kursen statt: mMn so
mit auch kein Interesse zu DEN (höheren) Kursen. Sagt m.E, (für mich) genug aus.
Bin im Allgemeinen kein Nachplapperer, aber  die angedachten Preise aus # 665
von User thatsit... könnte passen!?
Viel Erfolg den Investierten! Ciao. ..  
23.07.19 20:38 #667 Einer der größeren Aktionäre
Ein Aktionär versucht den Umfang der Kapitalerhöhung zu verhindern , weil er eine geringere für ausreichend hält. Sollte er auf der HV Erfolg haben, könnte der Bezugspreis vielleicht etwas höher ausfallen als vor einigen Tagen von mir erwartet . Was sich auf jeden Fall erfüllen dürfte ist der Weg der Aktie - steuert ja bereits jetzt auf die 2 Euro zu.
Ich finde schade was aus Staramba geworden ist.  Aber es ist halt neben der technischen Seite in so einem Unternehmen auch  eine starke kaufmännische Präsens  vonnöten . Und die hat hier eindeutig gefehlt.  
24.07.19 06:49 #668 angenommen,
ich wäre mit 2,66% Anteilseigner und hätte einen Gegenantrag zu > TOP 2 < gestellt ...
https://www.staramba.com/annual-general-meetings
und der CEO hielte eine überzeugende Rede und erwähnt(e) die Verwendung der Mittel ..
welche Chance könnte ich da(nn) haben: bei dem geringen Streubesitz und den weitaus
größeren Aktionären / Aktionärsgruppen??

Und bei mMn vermutl. positiver Abstimmung von TOP 2... welche Chance hätte eine ähm:
Aktionärsklage gegen einen HV-Beschluss? Außer einer zu befürchtenden Verzögerung ??
>Verhindern wird sich die KE ( in welcher Höhe auch immer ) im Interesse des Überlebens
der Gesellschaft m.E. nicht lassen.
Aber ein möglicher Kläger würde sich doch bei einer erfolglosen Klage Schadensersatzpfl.
(so denn eingetreten  dadurch) machen- oder irre ich wiederum? :-) Mit den unter 2€ wirst
Du wohl Recht behalten ..  :-(

 
24.07.19 06:53 #669 Link aus Vorbeitrag: Korrektur
24.07.19 13:36 #670 2
Er könnte eventuell mit einer Anfechtungsklage die Durchführung Kapitalerhöhung verzögern und auf dem Klageweg feststellen lassen, dass kein hinreichender Grund mit dem Versand der Tagesordnung angeführt wurde  
24.07.19 13:38 #671 Unter 2 Euro
Ja, es ist schneller passiert als der eine oder andere wohl glauben wollte . Je nachdem ob jetzt eine große, eine kleine oder erst einmal gar keine Kapitalerhöhung kommt, kann der Kurs sogar noch weiter fallen . Kommt jetzt sehr auf die Beschlüsse der HV an  
25.07.19 06:58 #672 hinreichend
eigentlich sollten erfahrene Organe bei der Abfassung einer HV-Einladung hinreichend
beachten, dass kein Grund für eine > mögliche Anfechtungsklage durch nicht genannte
Gründe bzw. wie im guten Beitrag  # 670 > hinreichender< Grund sich ergeben?
Ob eine KE, limitiert auf 500k gemäß Gegenantrag (siehe LINK, # 669) wirklich Zukunfts=
sicher(er) wäre wie ein KE mit / im Bezug 3:1 oder, begründet > 2:1 vermag ich nicht ein
zu schätzen.
Viel Erfolg !!  
25.07.19 12:56 #673 Kein Wunder...
Man weiss ja auch gar nicht, wie das GK nun genau aussieht...

Ende 2017 waren es noch 2,3 Mio bei einem Gesamt- EK von rd. 15 Mio.

Das Ebitda wurde für 2018 mit - 11 Mio kommuniziert. Bleiben rd. 4 Mio. Wie hoch der Fehlbetrag nach Zinsen, Steuern und Abschreibungen dann letztlich war, wurde m.W. noch nicht bekannt gegeben.

Oder hab ich das nur übersehen?

Ohne diese Angaben kann man nicht mal beurteilen, wie gross die KE mindestens sein muss.  
25.07.19 14:04 #674 vielleicht weiß man ja im Laufe des Tages m.
...was die Zahlen per 12/2018 betrifft- bei einem GK von 2.332.755€.
Meine Ideen beruhten ja lediglich auf mMn > mindestens eine KE in
Höhe von. Lassen wir und überraschen.



 

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25.07.19 20:15 #675 negatives Eigenkapital per Ende 2018
Das ausgewiesene Eigenkapital liegt bei TEUR -7.034  und ist damit tiefrot !  
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