Solon - die deutsche Solar-Perle

Seite 244 von 252
neuester Beitrag:  27.08.24 09:27
eröffnet am: 07.08.07 07:59 von: charly2 Anzahl Beiträge: 6278
neuester Beitrag: 27.08.24 09:27 von: AlexBoersianer Leser gesamt: 1213330
davon Heute: 205
bewertet mit 30 Sternen

Seite:  Zurück      |     von   252     
25.12.20 21:35 #6076 Oh,oh da liegst Du ein wenig schief glaube i.
es geht ganz klar um Solon ob nun SE oder AG in dem Gewinn und Abführungsvertrag.
Und ob nun SdK oder VdK und DTSB ganz egal, bringe bitte verlässliche Quellen wie Emittent, Insolvenzverwalter ,  Insolvenzbekanntmachungen.de o.ä.  
26.12.20 10:40 #6077 Das sind die Fakten,
nicht irgendwelche Gewinnabführungsverträge, die schon mehreren Jahren aufgehoben sind:

Die Solon SE verfügt über kein operatives Geschäft mehr, und wird derzeit abgewickelt. Bei einer prognostizierten Insolvenzqoute von unter 4% werden die Aktionäre leer ausgehen. Sobald die Schlussrechnung vorliegt, und die Schlussverteilung erfolgt ist, wird das Insolvenzverfahren aufgehoben, und die Solon SE im HR gelöscht. Vorhandene Aktien werden dann wertlos ausgebucht.

Quellen:
www.google.de/amp/s/www.spiegel.de/...r-aus-a-827351-amp.html
https://www.ariva.de/news/...-se-veraeusserung-des-operativen-4038827

Gesetzliche Grundlagen:

Gemäß § 262 Abs. 1 Nr. 3 AktG wird die Gesellschaft mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens wird Gesellschaft gemäß § 273 Abs. 1 Satz 2 AktG im Handelsregister gelöscht.

Die Fortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft setzt gem.§ 274 Abs. 2 Nr. 1 AktG die Bestätigung eines Insolvenzplan voraus, der den Fortbestand der Gesellschaft vorsieht. Letzteren gibt es bei der Solon SE allerdings nicht.  

Bewertung:

26.12.20 10:44 #6078 #6071
Bringe hier endlich mal verlässliche Quellen, die Deinen eigenen Ansprüchen genügen!

Von anderen so etwas fordern, und dann irgendwelche veralteten dubiosen Register als Quelle anführen.

Sagt ja mal wieder alles...  

Bewertung:

27.12.20 17:42 #6079 willlst es nicht verstehen oden kannste es nic.
so ein Berherrschungs-und Gewinnabführungsvertrag ist doch gerade in der Zeit während der Insolvenz von Interesse, oder was meist Du ?

Deine Meinung ....  irgendwelche veralteten dubiosen Register als Quelle ..... ist ein wenig eingestaubt wie es scheint. Es gehört alles zur Geschichte der Solon, dem Pionier, der ....  
27.12.20 18:37 #6080 Rudi, da wäre noch eine Sache, was denkst .
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 20.12.2011
K(2011)9408 endgültig
Betrifft : Staatliche Beihilfe SA.33662 (2011/NN) – Deutschland
Rettungsbeihilfe an Solon

Ob die EU Kommission schon gewußt hat, daß für Solon SE am 13.12.2011 der Antrag auf Insolvenzeröffnung beim AG Charlottenburg gestellt worden ist ?

Oder wäre nur die Eröffnung der Insolvenz relevant für eine mögliche Versagung der Beihilfe ?
Wie ist da Deine Meinung ?  
27.12.20 21:59 #6081 Ach Sternchen,
meine Quellen und Angaben sind um ein Vielfaches aktueller als das was Du hier von Dir gibst.

Haste Du noch immer nicht kapiert, dass die Gewinnabführungsverträge bereits vor zig Jahren beendet wurden. Steht doch selbst in Deiner alten Quelle.

Etwas Aktuelleres als die Aussage des Insolvenzverwalters, dass die Aktionäre leer ausgehen und das operative Geschäft verkauft wurde, haste bisher nicht gebracht.

Immer wieder kommt derselbe sinnlose alte Käse von Dir...  

Bewertung:

27.12.20 22:01 #6082 Das Ende steht fest.
Die Solon SE verfügt über kein operatives Geschäft mehr, und wird derzeit abgewickelt. Bei einer prognostizierten Insolvenzqoute von unter 4% werden die Aktionäre leer ausgehen. Sobald die Schlussrechnung vorliegt, und die Schlussverteilung erfolgt ist, wird das Insolvenzverfahren aufgehoben, und die Solon SE im HR gelöscht. Vorhandene Aktien werden dann wertlos ausgebucht.

Quellen:
www.google.de/amp/s/www.spiegel.de/...r-aus-a-827351-amp.html
https://www.ariva.de/news/...-se-veraeusserung-des-operativen-4038827

Gesetzliche Grundlagen:

Gemäß § 262 Abs. 1 Nr. 3 AktG wird die Gesellschaft mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens wird Gesellschaft gemäß § 273 Abs. 1 Satz 2 AktG im Handelsregister gelöscht.

Die Fortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft setzt gem.§ 274 Abs. 2 Nr. 1 AktG die Bestätigung eines Insolvenzplan voraus, der den Fortbestand der Gesellschaft vorsieht. Letzteren gibt es bei der Solon SE allerdings nicht.  

Bewertung:

28.12.20 10:55 #6083 wenn Du meinst....
aber wie kannst Du so sicher sein? Wenn Du mal bei Neschen AG reinschaust, dann kannst Du sehen, daß es auch mal anders laufen könnte, abgesehen ob es was bringen wird.

Leider antwortest Du nicht auf aufgeworfene Fragen, aber wer hätte auch es auch anders erwartet.
 
28.12.20 13:03 #6084 Nee, hier läuft nichts anders,
weil die voraussichtliche Insolvenzquote bei ca. 4% liegt, und für einen Insolvenzplan die Gläubiger auf 96% ihrer Forderungen verzichten müssten, wofür es keinerlei Anhaltspunkte gibt...  

Bewertung:

28.12.20 13:46 #6085 Rudi #6080 wäre mal auf Antwort gespannt
28.12.20 14:05 #6086 Deine Fragen interessieren mich nicht!
Kümmere Dich selbst, und lappe mich hier nicht voll!

Der Insolvenzverwalter hat eine klare Aussage gemacht, und gut ist.  

Bewertung:

29.12.20 20:24 #6087 mal was zu Holger Pfefferle aus linkedin
immer noch bis heute bei Solon SE tätig, zuvor auch schon für Q Cells gearbeitet .

Berufserfahrung
Solon SE
Direktor Energiemanagementsysteme
Solon SE
2010–Heute10 Jahre

Berliner Raum, Deutschland

Aufbau des Geschäftsfeldes Energiemanagement und Einführung einer Energiespeicherlösung.
http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/...schwere-loesung/5897102.html

Strato AG
Direktor Internationales Hosting
Strato AG
2010–2010weniger als ein Jahr

Q-Cells SE
Führender Produkt Bereichsleiter
Q-Cells SE
November 2008–20102 Jahre

Leipzig Area, Germany

Entwicklung und Markteinführung der "Full Square Mono",
http://plusxaward.de/hof/products/en/qcells_qpeak.php  
30.12.20 09:47 #6088 Dronatia wollte ich sperren, geht aber nicht, w.
FehlerAriva-Mitarbeiter können nicht gesperrt werden!

kommt dann. Na das haut dem Faß doch den Boden aus. Was für Mitarbeiter hat denn Ariva und mit welchen Schmutz beschäftigen DIE sich ?  
30.12.20 09:52 #6089 Ende des Jahres ist doch jetzt ?
SOLup
Völlig neues Konzept für PV auf Industriedächern

In Zusammenarbeit mit dem ISC Konstanz und gefördert durch das Programm ZIM des Bundeswirtschaftsministeriums entwickeln wir ein völlig neuartiges Solarsystem für Industrieflachdächer. Eine interessante Anwendung wird die Kombination Photovoltaik und Gründach sein. Erste Informationen dazu werden wir hier an dieser Stelle Ende 2020 veröffentlichen.

Quelle: www.solon.solar  
30.12.20 10:54 #6090 Offtopic bitte endlich einstellen.
Hier geht es um die insolvente und deshalb bereits in 2012 aufgelöste Solon SE, die sich seitdem in Liquidation befindet:

Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Aktenzeichen: HRB 116524 B Bekannt gemacht am: 09.03.2012 12:00 Uhr In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Veränderungen
08.03.2012
SOLON SE, Berlin, Am Studio 16, 12489 Berlin. ; Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst..
https://www.handelsregisterbekanntmachungen.de/

Wer AKTUELLE Infos zum Stand der Liquidation oder zur Bekanntgabe der Schlussrechnung hat, möge diese hier einstellen.

 
30.12.20 11:15 #6091 Hat nur eben nichts mit der Solon SE zu tun.
auch wenn Du das suggerierst...

Die Solon SE verfügt über kein operatives Geschäft mehr, und wird derzeit abgewickelt. Bei einer prognostizierten Insolvenzqoute von unter 4% werden die Aktionäre leer ausgehen. Sobald die Schlussrechnung vorliegt, und die Schlussverteilung erfolgt ist, wird das Insolvenzverfahren aufgehoben, und die Solon SE im HR gelöscht. Vorhandene Aktien werden dann wertlos ausgebucht.

Quellen:
www.google.de/amp/s/www.spiegel.de/...r-aus-a-827351-amp.html
https://www.ariva.de/news/...-se-veraeusserung-des-operativen-4038827

Gesetzliche Grundlagen:

Gemäß § 262 Abs. 1 Nr. 3 AktG wird die Gesellschaft mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens wird Gesellschaft gemäß § 273 Abs. 1 Satz 2 AktG im Handelsregister gelöscht.

Die Fortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft setzt gem.§ 274 Abs. 2 Nr. 1 AktG die Bestätigung eines Insolvenzplan voraus, der den Fortbestand der Gesellschaft vorsieht. Letzteren gibt es bei der Solon SE allerdings nicht.  

Bewertung:

30.12.20 11:17 #6092 #6092
bezieht sich logischerweise auf #6090...  

Bewertung:

30.12.20 21:15 #6093 naja, dann überlegt mal ganz kurz.
Solyco Solar Technology GmbH ist doch die ehemalige Solon Mobility GmbH, welche unter dem Namen AKG Forst mit der PI Solar Technology GmbH verschmolzen wurde und in der Zeit vor und nach der Insolvenz über PVworx einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Solon SE hatte..........

Alles nur meine subjektive Meinung und keine Handelsaufforderung der Aktie  
30.12.20 22:41 #6094 Hast Du es noch immer nicht kapiert,
dass es schon seit Jahren keine Gewinnabführungsverträge mehr gibt?

Was ist eigentlich mit Dir los?  

Bewertung:

30.12.20 22:45 #6095 Zumal
Du das auch selbst in #6062 gepostet hast...  

Bewertung:

02.01.21 15:25 #6096 selbstgesteckter Termin Ende des Jahres hat.
geklappt bei Solon.solar        zim zum zam    so ein Kram  
02.01.21 20:00 #6097 auf welche Richtung geht es denn hier los, a.
02.01.21 20:15 #6098 was zur Sache.
aus solon.solar

Die Marke SOLON steht bereits seit 1996 für hochwertige und langlebige Photovoltaikmodule. Seit Anfang 2020 steht das Unternehmen SOLYCO hinter der Marke in Europa und schreibt die Erfolgsgeschichte von SOLON fort.

wenn man aber bedenkt, das Solon Mobility GmbH wohl 2008 neu eingetragen worden ist, daraus ist ja über die Zeit   Solyco Solar Technology GmbH geworden, dann könnte man die o.e. Aussage auch ein bißchen differenziert betrachten.

n.m.M und weiter nix  
02.01.21 20:53 #6099 Was zur Sache:

Die Solon SE verfügt über kein operatives Geschäft mehr, und wird derzeit abgewickelt. Bei einer prognostizierten Insolvenzqoute von unter 4% werden die Aktionäre leer ausgehen. Sobald die Schlussrechnung vorliegt, und die Schlussverteilung erfolgt ist, wird das Insolvenzverfahren aufgehoben, und die Solon SE im HR gelöscht. Vorhandene Aktien werden dann wertlos ausgebucht.

Quellen:
www.google.de/amp/s/www.spiegel.de/...r-aus-a-827351-amp.html
https://www.ariva.de/news/...-se-veraeusserung-des-operativen-4038827

Gesetzliche Grundlagen:

Gemäß § 262 Abs. 1 Nr. 3 AktG wird die Gesellschaft mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens wird Gesellschaft gemäß § 273 Abs. 1 Satz 2 AktG im Handelsregister gelöscht.

Die Fortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft setzt gem.§ 274 Abs. 2 Nr. 1 AktG die Bestätigung eines Insolvenzplan voraus, der den Fortbestand der Gesellschaft vorsieht. Letzteren gibt es bei der Solon SE allerdings nicht.  

Bewertung:

02.01.21 21:00 #6100 so ein treuer Weggefährte, er würde mir feh.
man könnte meinen, wenn man in den letzten Satz von Rudoni das kleine Wörtchen " noch " einfügen wollte, wäre es womöglich auch nicht ganz falsch, oder ?
 
Seite:  Zurück      |     von   252     
Antwort einfügen - nach oben
Lesezeichen mit Kommentar auf diesen Thread setzen:    


Bitte warten...