Nochmals: der Kasus Knactus ist doch letzlich die (zweifelhafte) Beweis- lastumkehr durch das OLG. In diesem Punkt aber ist sich das OLG selbst nicht so ganz sicher, deshlab hat man ja auch ausdrücklich die Revision zugelassen, bzw. hat postuliert, man habe mit diesem Verdikt juristisches Neuland betreten.
Alles andere, als den den Ausgang als offen zu sehen, halte ich nicht für vertretbar. Endurteile in beide Richtungen wären denkbar und auch vertret- bar.
Denkbar ist z.B. auch, daß der BGH die Beweislastumkehr mit dem Argument kippt: "Wer Aktien kauft, kann Abfindungsansprüche nicht geltend machen, wenn er den Anspruch nicht beweisen kann, sofern ihm die fehlende Beweismöglichkeit zum Zeitpunkt des Aktienkaufs bekannt war; in diesem Fall liegt keine Ver- letzung des Vetrauensschutzes vor".
In Praxi heißt das: wer jetzt DEWB-Aktien kauft, kann sich u.U. hinterher nicht darauf berufen, er habe einen Abfindungsanspruch "(mit-)gekauft", da ihm ja bekannt war, daß er diesen Anspruch gar nicht nachweisen kann. Insofern hat er kein schutzwürdiges Interesse.
Wohlgemerkt: weder der Grundsatz von der "Verkehrsfähigkeit" von Abfindungs- ansprüchen noch derjenige der Beweislastumkehr im Falle von "fahrlässiger" Vermengung von Alt- und Neuaktien wären berührt. Die Entscheidung käme allei- ne aus dem Blickwinkel dse Vertrauensschutzes. |