AfD bricht Diskussion mit Mazyek (ZMD) ab

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neuester Beitrag:  25.05.16 14:02
eröffnet am: 23.05.16 15:26 von: ziggystardust Anzahl Beiträge: 86
neuester Beitrag: 25.05.16 14:02 von: The_Hope Leser gesamt: 5433
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23.05.16 19:25 #26 Die Forderung, die AfD möge sich auf den Bod.
GG stellen, ist weder anmaßend noch illegitim, sondern nachvollziehbar; im übrigen kann diese jedermann und jedefrau, m.a.W. jeder Bürger stellen, ob Mitglied  irgendeines Zentralrats oder sonstigen Vereins oder nicht.

Und wenn die AfD das nicht möchte, läuft sie ohnehin Gefahr, eines Tages verboten zu werden w/Verfassungsfeindlichkeit.  
23.05.16 19:25 #27 #21 Das dies in der Realität nicht eingehalten..
...wird ist doch schon hinlänglich bekannt und dokumentiert.
Zitat:
„Das islamische Recht verpflichtet Muslime in der Diaspora, sich grundsätzlich an die lokale Rechtsordnung zu halten. In diesem Sinne gelten Visumserteilung, Aufenthaltsgenehmigung und Einbürgerung als Verträge, die von der muslimischen Minderheit einzuhalten sind.“

Auch ist es durch das Verhalten einiger Muslime bewiesen.
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Dieses Posting wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig
23.05.16 19:27 #28 Und
Der Islam ist mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar. Er verlangt nach dem Gottesstaat. Jede Herrschaft von Menschen über Menschen ist durch Allah befohlen. Demokratie, Gewaltenteilung, Opposition sind dem Islam wesensfremd. Die Menschenrechte stehen in der islamischen Gemeinschaft unter dem Vorbehalt der Scharia.

Ebenda  
23.05.16 19:31 #29 Und so geschieht es vorhersehbar
Dialogische Beschwichtigungen gehen an der Verfassungsrechtslage vorbei.


Ebenda  
23.05.16 19:32 #30 Ich will nicht, dass unsere Grundrechte abge-
schafft werden.

Außerdem ist es mit deren Abschaffung in Wirklichkeit etwas schwerer, weil manche wie die Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung schlechthin konstituierend sind, andere immerhin mit dem Menschenwürdekern geschützt sind.
Allerdings kann eine Änderung des Art. 4 GG bestimmt diskutiert werden.  
23.05.16 19:33 #31 Hmm, von den Muslimen, die ich kenne,
fordert keiner einen Gottesstaat. Im Gegenteil.  
23.05.16 19:36 #32 "Der Islam" - lieber börsalino, den gibt es nicht.
Auch wenn Du noch so korrekt Schachtschneider zitierst, so gehen seine Ausführungen und damit deine Zitate gleichwohl ins Leere...  
23.05.16 19:36 #33 wieso willst du eine änderung diskutieren?
weil eigentlich ist alles ganz klar im gesetz - und danach ist der islam in D nicht legal... und einfach auch mal art 140 gg lesen, dort sind die grenzen des art 4 gg zu finden...  
23.05.16 19:38 #34 Ui, ui, ui, kiiwii negiert den Islam, böse, böse.
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Dieses Posting wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig
23.05.16 19:41 #35 nein, tut er nicht.
Aber "den Islam" gibt es nicht, genau so wenig wie "das Christentum".

bei beiden gibt es nicht nur 50 shades of grey, sondern 50.000...
und jeder sucht sich aus, was ihm grad passt  
23.05.16 19:41 #36 Wer möchte meinem neu gegründeten
Zentralrat der Ratlosen (ZdR) beitreten. Vorsitzender bin selbstverständlich ich selbst,

a) weil ich gern vorne sitze
b) nicht lange stehen kann, ohne dass mir die Füße einschlafen und
c) ich auf jeden Fall der Ratloseste von allen bin.

Beitrittsanträge bitte per BM.  
23.05.16 19:42 #37 # 26 Wenn regierungsfeindlich gleich
verfassungsfeindlich bedeuten wird, sicher, kiiwii. Weise voraus geschaut!  
23.05.16 19:44 #38 ich spreche von verfassungsfeindlich
(und hoffe natürlich, daß die Regierung ihrerseits die Verfassung stets wahrt und achtet)  
23.05.16 19:46 #39 1. Wie es mit den Regeln der WRV zu Art. .
aussieht, ist umstritten. Art. 4 GG steht im Teil "Die Grundrechte", Art 140 GG bei den Übergangs- und Schlussbestimmungen". Hätte man damals die Bestimmungen der WRV als Grenze gewollt, hätte man sie theoretisch als Abs. 3 einfügen können. Die Regelungen helfen hier auch gar nicht bzw. nur marginal weiter.
Zudem wollte man ja gerade nach dem Holocaust Angehöriger anderer Religionen vor der Verfolgung schützen.

2. Wo steht im Gesetz, dass der Islam in D nicht legal sei? Ich bin gespannt.  
23.05.16 19:48 #40 Das steht im ungeschriebenen Gesetz.
23.05.16 19:54 #41 # 35 Im wiss. Diskurs spricht man vom ISLAM
so wie vom ROMAN in der Literaturmissenschaft.


"Wielandt betont, daß die islamische Orthodoxie eine Tradition 'intellektueller Religiosität' erst gar nicht aufkommen ließ. Nicht nur waren in der islamischen Geschichte Philosophie und Theologie getrennt, sondern sie bekämpften einander; daran hat sich bis heute nichts geändert. Die in einer materialistischen Tradition stehende arabische Philosophie des Mittelalters galt der islamischen Theologie als Häresie.  [...]
Die Verhinderung einer Intellektualisierung des Islam in den arabischen Ländern ist durchaus eine gesellschaftliche Notwendigkeit. Die Kritik an der 'absoluten Wahrheit' des Koran würde eine Kritik an jenen sozialen Mißständen implizieren, die der Islam im Interesse der Aufrechterhaltung des Gesamtsystems und damit seines eigenen Fortbestandes kaschiert."

[Bassam Tibi: a.a.O., S. 139]

http://www.ariva.de/forum/...ewalt-mitbringen-537378?page=0#jumppos12
 
23.05.16 19:56 #42 W
Ich tippe hier im Dunklen, aber ich tappe dort nicht.  
23.05.16 19:56 #43 41 - na ja, in Weikersheim vielleicht...
...aber ob das dort besonders wissenschaftlich zugeht, könnte man bezweifeln...  
23.05.16 19:57 #44 tip tap toe
23.05.16 19:58 #45 #25: K.A.Schachtschneider
Konnte man von dem wirklich etwas anderes erwarten?

https://de.wikipedia.org/wiki/Karl_Albrecht_Schachtschneider

http://www.welt.de/politik/deutschland/...andidatur-fuer-AfD-auf.html

http://www.deutschlandfunk.de/....1769.de.html?dram:article_id=344610
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Es ist nicht ausgeschlossen, dass mein Text auch eine Spur von Ironie enthält.
23.05.16 20:02 #46 Warte ab, Radel. Gleich wirst Du hier die
"Wahrheit" erfahren. Direkt von compact...  
23.05.16 20:04 #47 Die meisten Grundrechte
sind - wie auch die meisten Strafrechtsbestimmungen - individuell.
Persönlichkeitsrechte kann man nicht über die Zuschreibung von bestimmten - dazu noch schwer definierbaren - allgemeinen Gruppeneigenschaften irgendwie einschränken.
Man muss sich schon persönlich einer bestimmten Vereinigung mit einem gewissen Organisationsgrad bekennen und die Ziele dieser organisierten Gruppe müssen dann noch definitiv als kriminell nachweisbar sein, um als Mitglied einer kriminellen Vereinigung überhaupt einen Straftatbestand zu konstruieren.
Ansonsten gilt: was einer glaubt, ist rechtlich irrelevant. Relevant ist nur daqs, was einer persönlich tut und ob das gegen irgendein Gesetz verstößt.

"Islam" ist der Bezugsrahmen für alle, die sich als Moslems bekennen. Eine religiöse Lehre mit tausenderlei Facetten. Aber genau so wenig institutionell definiert wie "das Christentum" oder "das Judentum". Der Glaube oder Unglaube an irgendwas als solcher kann schlicht kein rechtliches Kriterium sein.
Das wäre sowas wie Sippenhaft oder Diskriminierung gemäß äußerer Merkmale ohne strafbare Handlung.
Gesetze gegen eine ganz bestimmte allgemeine Geisteshaltung oder Gesinnung: sowas wäre definitiv grundgesetzwidrig.

Es kann in einem freiheitlichen Rechtsstaat keine Gesetze geben, die sich spezifisch gegen "den Islam" richten. Entweder es ist etwas für alle verboten oder für keinen.
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Alles ist relativ.
23.05.16 20:06 #48 Fehlt nur noch
der AfD-Vorzeigeislamwissenschaftler Tillschneider, das ist der Knaller, der für Lutz Bachmann das Bundesverdienstkreuz haben möchte.
http://www.sz-online.de/nachrichten/...den-fuer-bachmann-3391712.html
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Tja, kann ja so sagen, kann nichts dazu sagen, ob das sein kann, oder nicht.
23.05.16 20:21 #49 Darf man Schachtschneider noch zitieren hier?
Oh, danke .....  
23.05.16 20:29 #50 Aber gerne
..."als Sachverständiger im Sächsischen Landtag auf Einladung der NPD" *lol*
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Ich bin nicht nachtragend, vergesse aber nichts(H. Wehner)
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