Daniel I. aus Bayern erdrosselte im Alter von 19 Jahren die Sozialpädagogin Margit R. († 31), onanierte über der Leiche. 1999 wurde er zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt. Kurz bevor er entlassen wird, ordnete ein Gericht die nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an – wegen „hoher Gefährlichkeit“.
Eine Sex-Bestie aus Baden-Württemberg (Vergewaltigung, sexueller Missbrauch von Kindern) sitzt seit 1973 fast ununterbrochen im Knast. Zuletzt wurde der Mann 1990 wegen Mordes zu 15 Jahren verurteilt. Auch hier wurde die nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet!
David G. (heute 55) aus Bayern sitzt, seit er 20 Jahre alt ist, immer wieder mit kurzen Unterbrechungen im Gefängnis. Er brach in die Wohnungen alleinstehender Frauen ein, vergewaltigte 1978 eines seiner Opfer. Zuletzt wurde er 1995 wegen Diebstahls zu vier Jahren und vier Monaten mit anschließender Sicherungsverwahrung (Höchstgrenze von zehn Jahren) verurteilt, die vor Kurzem verlängert wurde.
Der vierte Kläger, ein Mann aus NRW, wurde 1984 wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Körperverletzung und Entführung verurteilt. 1989 kam er frei, schlug erneut zu: Vergewaltigung, schwerer Raub. 1991 wird er für neun Jahre hinter Gittern geschickt, kommt danach in Sicherungsverwahrung. Auch hier ordnete das Gericht nach weiteren zehn Jahren die Fortdauer der Unterbringung an.
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