Ergänzend zu #242: http://www.ariva.de/forum/At-Tim-Buktu-458945?page=9#jumppos242 bleibt festzustellen:
Durch Abphotographieren gewinnt man allenfalls Rechte an dem hierdurch erzeugten PRODUCT (zum Beispiel an dem jeweiligen SCREEN-Shot), NIE aber an dem, was man abphotographiert.
Schon der ACT des Abphotographierens kann unerlaubt sein, zum Beispiel vor oder in manchen Gebäuden, deren Besitzer das Photographieren ausdrücklich verbieten.
Durch den ACT des Abphotographierens, ganz egal, ob erlaubt oder nicht, wird der Aphotographierende in jedem Falle zum URHEBER dieser Abphotographierung, NIE aber zum Besitzer, geschweige denn zum Urheber des abphotographierten Dinges (Bild, Gebäude, was auch immer).
Und wenn wir aus DIESEM Blick-Winkel die von Tim Buktu lediglich etwas unbeholfen gestellte Frage "Kann ich Bilder vom Bildschirm abfotografieren und dann sind es meine?" betrachten, dann sollten sich eigentlich die einzelnen Voraussetzungen aufschlüsseln lassen, unter welchen dem URHEBER dieser Abphotgraphierung schon der ACT der Abphotographierung verboten oder erlaubt ist - und unter welchen Voraussetzungen er sogar Urheber-RECHTE am PRODUCT seines Abphotographierungs-Actes (zum Beispiel auch an SCREEN-Shots!) gewinnt... ----------- Gold kauft den Wagen; Silber füttert die Pferde & füllt Dir den Tank... |