um die Verlustvorträge zu heben, ist keine rechtliche Auseinandersetzung nötig!
Die sind bestätigt! Wenn nun tatsächlich ein Investor kommt, der ein profitables Geschäft einbringt (und danach sieht es ja aus), dann wäre die - zugegebenermaßen recht vereinfachte Berechnung - ca. folgende:
VV 8.000.000 Akteinanzahl: 826.000
vom Verlustvortrag wirkt sich - je nach steuerlicher Belastung - max ca. 50% aus, also 4.000.000€, also
Rohwert VV/Aktie: 4.000.000/826.000 = ca. 4,80€/Aktie
Find ich schon ganz anständig.... zumal ja noch ein profitable Geschäft eingebracht werden MUSS - denn sonst macht das Ganze ja keinen Sinn... :)
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