http://www.bafin.de/verordnungen/kumakvo.htm offenbar gibt es hier einige Zocker,die nicht die geringste Ahnung von der Rechtslage haben,dafür braucht man kein Urteil ,um zu erkennen dass dies strafbar ist.In USA wurden schon längst verschiedene derartige Homepages und Veröffentlichungen verboten,das kann auch hier passieren
Börse ARD schrieb damals :Mit dem neuen Regelwerk sind nun auch Fälle von „Scalping“ strafbewehrt. Ein Beispiel, das besondere Aufmerksamkeit verdient. Wer als Journalist oder Analyst in einer Fernsehsendung eine Aktie zum Kauf empfiehlt und nicht darauf hinweist, dass er selbst die Aktie längst in seinem Depot hat, der wird künftig bestraft. Bis gestern waren der Justiz in solchen Fällen die Hände gebunden.Interessant ist ferner, dass nunmehr auch andere Täuschungshandlungen künftig juristische Konsequenzen haben können. Dies gilt nicht nur, sondern auch, vor allem für die viel genutzten Börsenforen im Internet. Wer dort falsche Behauptungen macht, um andere in eine Aktie zu treiben, der macht sich auch strafbar. Ob sich deswegen die Kultur in den Foren zum Positiven ändert, das werden wir beobachten. |