In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Greenvironment GmbH, Taubenstraße 20 - 22, 10117 Berlin, wird der Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 20.9.2012 heute um 10.00 Uhr dahingehend abgeändert, dass es unter Ziffer 3 und Ziffer 5 des Beschlusses lautet: 3. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten, das Unternehmen, das die Schuldnerin betreibt, bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortzuführen, soweit nicht das Insolvenzgericht einer Stilllegung zustimmt, um eine erhebliche Verminderung des Vermögens zu vermeiden, § 22 InsO. 5. Es wird gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 Abs. 1 Satz 1 InsO der Schuldnerin ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Im übrigen bleiben die Bestimmungen in dem Beschluss vom 20.9.2012 aufrechterhalten. AZ: 36g IN 4173/12 Berlin, 30. Oktober 2012 Amtsgericht Charlottenburg |