Das sollte man aber unter klagewilligen Aktionären abstimmen...
Ich habe aktuell weniger Zeit, aber die meisten Sachen laufen schon (müssen aber am Laufen gehalten werden)...
Eine erste Rechtsberatung habe ich eingeholt, Bafin ist seit mindestens Juli informiert, Insolvenzverwalter habe ich ebenfalls "grob" in Kenntnis gesetzt.
Soweit ich weiss erstellt der Insolvenzverwalter im Zuge der Insolvenzeröffnung (Hauptverfahren) eine Art Gutachten aus dem eine mögl. Ermittlung der Staatsanwaltschaft entspringt. Ebenfalls ist dieses möglich, wenn die Bafin zum Entschluss kommt, dass hier eine Marktmanipulation vorliegt (und diese außerhalb einer Ordnungswidrigkeit angesiedelt ist)...
Aktuell sind also Rechtsbeartung (Rechtsanwalt, DWS, Verbraucherzentrale), Insolvenzverwalter, Bafin und ggf. die Polizei die Anlaufstellen für alle geschädigten Aktionäre.
Wäre ich Analt würde ich mich selbst vertreten, ich halte meine Unterlagen und Infos für ausreichend um hier zumindest einen Teilerfolg zu erzielen... |