Fragen die man nicht stellen darf Flüchtlinge

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neuester Beitrag:  23.12.14 15:00
eröffnet am: 23.12.14 10:20 von: satyr Anzahl Beiträge: 55
neuester Beitrag: 23.12.14 15:00 von: dolphin69 Leser gesamt: 4136
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23.12.14 10:20 #1 Fragen die man nicht stellen darf Flüchtlinge
Also ich hab mir schon öfters die Frage gestellt.
Wenn hier Flüchtlinge ankommen aus Syrien,da herrscht krieg keine
Frage und sie haben alles verloren.Häuser kaputt das hab ich keine
Zweifel,bei dem langen Krieg.
Eine 4 köpfige Familie braucht um es bis Europa zu schaffen.
Etwa 5000 $ pro Person das mach bei 4 -20000$
Bevor mir wieder die Nazikeule über den Schädel gezogen wird,ich frage
nur das ist keine Wertung und ich renne auch nicht durch die Fußgängerzone
und singe stille Nacht.  
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29 Postings ausgeblendet.
23.12.14 11:36 #31 # 25 Aber nicht doch ein Lehrer im rotgrünen
Niedersachsen.  
23.12.14 11:38 #32 müsste der eigentlich nich heute Unterricht halte.
LOL
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Freie Meinungsäußerung bedeutet für viele Journalisten immer noch.. den Tod!
23.12.14 11:57 #33 genau, Politiker haben immer Recht,
insbesondere Bayrischen Politikern glaube ich alles.

Ihr anscheinend auch.  
23.12.14 12:13 #34 Eine Geschichte zur Weihnachtszeit
am vergangenen Donnerstag war ein minderjähriger, syrischer Flüchtling bei mir. Osama (so heißt er wirklich) bekam vom BAMF die Flüchtlingsanerkennung...d.h., er wird einen Aufenthalt aus humanitären Gründen erhalten (§ 3 AsylVfG).

der Junge wird im Januar achtzehn. Nun sollen seine Eltern und seine minderjährige Schwester nach Deutschland kommen.
Begründung: die Eltern sollen das Sorgerecht über ihren (noch) minderjährigen Sohn ausüben (Aufenthalt würde dann nach § 36 erteilt werden).

auf die Frage, ob die Eltern sich ein Flugticket überhaupt leisten könnten, erklärte er mir:
1.) dass solle nicht mein Problem sein,
2.) haben seine Eltern genügend Geld,
3.) würde sein in Deutschland lebender Onkel alle Kosten übernehmen.

P.S.: die Junge ist übrigens alleine mit einem Schleuser über die Türkei - Balkan - Österreich nach D. eingereist. Tapfer und mutig.
Und jetzt sollen die Eltern kommen, um das Sorgerecht auszuüben. Interessant.

Ende der Geschichte: aller Voraussicht nach werde ich den Antrag genehmigen, wenn nachgewiesen wurde, dass die familiäre Beziehung (Eltern-Kind) besteht.

noch ein Wort zu den Wirtschaftsflüchtlingen vom Balkan...die Leute kaufen sich ein Busticket in Belgrad und steigen direkt vor der LAST in Karlsruhe aus...scheint sich finanziell zu lohnen...bei dem monatlichen Taschengeld.

abschließend möchte ich ausdrücklich betonen, dass das Asylrecht wichtig und richtig ist...allerdings ist dies für Menschen gedacht, die ihre Heimat aus politischen oder religiösen Gründen verlassen müssen....nicht für die Leute, die aus wirtschaftlichen Gründen nach D. einreisen und vor allem nicht für die Leute, die unter dem Deckmantel des Asylrechts Straftaten im BG begehen (z.B. georgische Intensivstraftäter).

mein Vorschlag seit Jahren: die Visumspflicht muss für die Staaten des ehem. Jugoslawien wieder eingeführt werden.
warum? weil ein Drittel aller Asylbewerber oder Folgeantragsteller aus diesen Ländern kommen und erst vor kurzem festgestellt wurde, dass es sich hierbei um sog. sicherer Drittstaaten handelt.  
23.12.14 12:14 #35 Unterricht?
http://www.focus.de/panorama/welt/...iert-grundschule_id_4362432.html  
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Zu Risiken und Nebenwirkungen zum Urheberrecht
fragen sie JP,oder tragen den Anwalt zum Apotheker
23.12.14 12:21 #36 Wie ist eigentlich
der Stand der Dinge beim Projekt "Anschaffung von Gästebetten" im Hause Talisker? Ich hoffe mal es geht bestens voran, denn jetzt ist es höchste Zeit zu handeln, bevor die AfD jegliches soziale Engagement im Lande verbietet.  
23.12.14 12:24 #37 @..rep: find auch alle bekennenden Grünen
sollten leuchtende Zeichen -gerade jetzt zu Weihnachten- setzen und quasi in Vorreiter Rolle privat Asylsuchende bei sich aufnehmen, als hier schlaue Sprüche zu klopfen..
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23.12.14 12:29 #38 natürlich im Konsens mit all unsren Gutmensche.
und Politikern im Vorbild.. hat nich der vorteilnehmende Gazprom Schröder auch jüngst gelabert?
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23.12.14 12:33 #39 @Tali,übrigens spende ich 100EUR dem örtl.Tie.
wie immer zu Weihnachten..
..denn Tiere sind auch bedürftig und können das sichere Herkunftsland nicht lügen!
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23.12.14 12:35 #40 Wann kommt denn nu die Frage, die man nicht
stellen darf? Und was passiert einem, wenn man solche "gefählichen Fragen" stellt?
(Übrigens, alte Bauernregel: Wer dumme Fragen stellt, bekommt dumme Antworten. Ist aber nicht verboten, dumme Fragen zu stellen. Jeder darf sich blamieren, so gut er kann!)
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Dies war ein Beitrag zur Friedensstiftung und ein leuchtendes Beispiel Gewaltfreier Kommunikation!
23.12.14 12:37 #41 Hier übrigens meine Antwort, die man nicht geb.
darf: Bla, blubber, blubbsch.
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Dies war ein Beitrag zur Friedensstiftung und ein leuchtendes Beispiel Gewaltfreier Kommunikation!
23.12.14 12:44 #42 Ein sehr sachliches P 34 findet
hier anscheinend wenig Beachtung.
Mal kein Gelaber, sondern Sachverstand und Realitätsnähe.

... danke !!!
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Freies Land !    
... noch
23.12.14 13:00 #43 Die Herkunftsländer der Asylbewerber
geben einen ersten Eindruck der Motive, ob z.B. Verfolgter oder
Wirtschafts-Abenteurer.
Dazu gibt es zahlreiche Statistiken im Inet.

Ein Anfang wäre:
(potz, mach dich mal schlau)

http://www.ariva.de/forum/...scher-Fetisch-513604?page=1#jump19093733
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Freies Land !    
... noch
23.12.14 13:17 #44 So Leute ich hab mal was gegessen und nen
Kaffee beim Russen hatte ich auch.
Und muß mal überlegen was ich eigentlich schreiben wollte.  
23.12.14 13:32 #45 Also hat Gott die Welt geliebt oder auch nicht
Syrien der Krieg ist da nicht erst seit letzter Woche und die die wirklich
arm sind werden es nie bis nach Europa schaffen.Weil die im Normalfall auch keine
Verwandten haben,die wie es die Sozialromantik erzählt zusammen legen.
Die wirklich armen Schweine sitzen entweder noch in Syrien oder in Lagern In der Türkei oder im Libanon.
Somit kommen zu uns nicht die armen sondern zuum großen Teil die Eliten die gebildeten,die gutes Geld verdient haben.Die armen Schweine will doch eh kein Land haben.
Deshalb möchte die Politik und sicher auch die Wirtschaft,diese Flüchtlinge haben.
Der grundsätzliche Fehler liegt im Westen,der denkt wir jagen die Diktatoren zum
Teufel bringen die Demokratie und Wahlen und alles ist gut.
Der Kindergalaube der Ahnungslosen.  
23.12.14 13:54 #46 #45
noch ein Nachtrag zu meinem posting #34

die Eltern von dem Jungen werden in der Türkei auf der dt. AV einen Visumsantrag stellen...die Botschaft in Damaskus ist ja geschlossen.
ich habe Osama dann erklärt, dass zwischen der Visumsantragstellung und einer eventuellen Ausreise mehrere Wochen vergehen können.
er antwortete mir daraufhin, dass sei kein Problem. Dann würden seine Eltern eben in Istanbul eine Wohnung anmieten und darauf warten, bis eine Entscheidung getroffen wurde.

satyr, dass kommt deinem posting schon sehr nahe...nicht die armen Hunde kommen nach Europa, sondern die, die es sich leisten können....ich hatte auch schon syrische Akademiker, Ing., Ärzte, Rechtsanwälte in meinem Büro, die mittlerweile bereits nen adäquaten Job gefunden haben.  
23.12.14 14:01 #47 4 ist irgendwie unlogisch
wieso sollen die Eltern ein Sorgerecht für ihren dann bereits volljährigen Sohn ausüben müssen?  
23.12.14 14:02 #48 meine # 34
23.12.14 14:23 #49 #47 + #48
wenn der Antrag vor seinem 18. Lj gestellt wurde, wäre dies möglich.

§ 36 AufenthG Nachzug der Eltern und sonstiger Familienangehöriger

(1) Den Eltern eines minderjährigen Ausländers, der eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 oder Abs. 2 oder eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 3 besitzt, ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 und § 29 Abs. 1 Nr. 2 eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn sich kein personensorgeberechtigter Elternteil im Bundesgebiet aufhält.  
23.12.14 14:30 #50 # 36 Lehrer, insbesondere rot-grüne Lehrer,
sind nach dem Belehren so erschöpft und beglückt von ihren eigenen Worten,
dass sie nicht mehr zur Tat schreiten können.  
23.12.14 14:33 #51 Dann beeile dich aber
Die " Muß " - Vorschrift läßt sich nur umsetzen, wenn der Junge selbst bereits sein Bleiberecht beschieden bekommen hat, dann kann der Folgeantrag gestellt werden bzgl. der Eltern, also Alles vor seinem 18 ten Geburtstag.

 
23.12.14 14:35 #52 Sorry überlesen,
er hat ja bereits sein Bleiberecht.
Also mußt du - wie du schon sagst- die Genehmigung erteilen, wenn der fam.rechtl. Status belegt wird.  
23.12.14 14:36 #53 ist das d. Grund warum die meisten Flüchtige ü.
Mittelmeer Jugendliche unter 18J., oder gar noch Kinder sind?
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23.12.14 14:38 #54 PS.. weil die dann in D mehr Chancen haben
.. vor allem auch nicht abgeschoben zu werden
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23.12.14 15:00 #55 #52
korrekt, sobald die familiäre Beziehung (Eltern-Sohn) durch eine Urkunde (Geburtsurkunde des Jungen, Familienbuch oder ähnliches) nachgewiesen wurde, wird der Familiennachzug gestattet.

es gibt noch weitere Annehmlichkeiten, wenn man minderjähriger Flüchtling ist...
z.B. die Unterbringung...keine GU für Asylbewerber, sondern ein Platz in einer Jugendhilfeeinrichtung (eigenes Zimmer, Sozialbetreuung, Vormund usw.).
manchmal wundere ich mich schon, wie jung die Kerlich angeblich sind  ;-))  
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