Ablehnung SOFTING 2016 Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 2016-05-04
TOP 6 Beschlussfassung über das Unterbleiben von Angaben zur Vorstandsvergütung im Jahres- und Konzernabschluss Ablehnung Begründung: Die SdK fordert grundsätzlich die gesetzlich geregelte individuelle Offenlegung der Vorstandsvergütung. Durch eine Beschlussfassung, wie vorgesehen, würde die Transparenz für die Aktionäre stark eingeschränkt, zumal hier der Beschluss mit Bindung für die nächsten fünf Jahre (bis einschließlich 2021) geplant ist. Aus Sicht der SdK liegen keine Gründe vor, die gegen eine Offenlegung der individualisierten Vorstandsvergütung sprechen. TOP 7 Beschlussfassung über die Erneuerung der Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Ablehnung Begründung: Aktienerwerb soll für den maximal zulässigen Zeitraum (5 Jahre) bis zu 10 % des Grundkapitals zu verschiedenen Zwecken ermöglicht werden. Auch zur Aktienveräußerung soll der Vorstand ermächtigt werden. Die SdK lehnt eine so weitgehende Ermächtigung ohne konkreten Anlass aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Zum einen zieht die SdK eine Dividendenzahlung dem Aktienrückkauf vor. Zum anderen bestehen bereits umfangreiche Vorratskapitalia, die aufgrund der Anlagerichtlinien der SdK einheitlich zu betrachten sind und deren Umfang die Grenzwerte der SdK deutlich übersteigen. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Quelle http://www.sdk.org/veroeffentlichungen/...en/VotingBehaviour?id=17989 |