Zum Glück wird nur noch selten Holz in der Öffentlichkeit verbrannt,(außer Ostern) zumindest in Deutschand. Das "weiß" die KI... Holzöfen sind nicht generell verboten, aber ältere Modelle (gebaut 1995 bis 2010) mussten bis Ende 2024 nachgerüstet oder stillgelegt werden, wenn sie die Grenzwerte der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) nicht einhalten; neue oder nachgerüstete Öfen sind unter Einhaltung der Werte (0,15 g/m³ Feinstaub, 4 g/m³ CO) weiterhin erlaubt, wobei ab 2026 strengere Vorgaben für offene Kamine gelten und das GEG die Nutzung von Holzheizungen prinzipiell erlaubt, aber Effizienz vorschreibt. |