"Nicht zuletzt aufgrund der aus der aktuellen EuGH-Rechtsprechung (u.a. Beschluss "Fluctus et Fluentum") abgeleiteten Erforderlichkeit einer wiederkehrenden Überprüfung auch durch die österreichischen Gerichte, die nach Auffassung des bet-at-home.com AG Konzerns derzeit nicht in gebotenen Umfang stattfindet, geht der bet-at-home.com AG Konzern von einer positiven Entwicklung der Rechtsprechung, insbesondere bei den Obergerichten in den Rechtsmittelinstanzen, bis Ende des ersten Halbjahres 2022 aus. Die Rechtsauffassung des bet-at-home.com AG Konzerns, d.h. die Rechtswidrigkeit des österreichischen Monopols und damit die Rechtmäßigkeit des eigenen Glückspielangebots, wird dabei von anerkannten Juristen bzw. Universitätsprofessoren bestätigt." https://www.ariva.de/news/...-com-ag-anpassung-der-umsatz-und-9669761 |