Die Vergütungen der Mitglieder des Gläubigerausschusses ??
https://www.unternehmensregister.de/ureg/...wDocument&id=17374700
6 IN 94/05 - In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WALTER BAU-AKTIENGESELLSCHAFT, Böheimstr. 8, 86153 Augsburg Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 6151 - Schuldnerin - - Die Vergütungen der Mitglieder des Gläubigerausschusses wurden mit Beschlüssen vom 14.04.2016, 15.04.2016 und 03.05.2016 festgesetzt. Die vollständigen Beschlüsse und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg Am Alten Einlaß 1 86150 Augsburg oder bei dem Landgericht Augsburg Am Alten Einlaß 1 86150 Augsburg
einzulegen. |