Der Insolvenzverwalter geht mit einer Klageerhebung natürlich auch ein Risiko ein. Das weiß er sicherlich auch.
Etihad wird angesichts einer Forderung in Höhe von z.B. 1 Milliarde Euro ein Spitzenteam von Juristen mit der Verteidigung beauftragen, schätze ich. Alles andere wäre unsinning. Ich glaube, Etihad wird auf Nichtigkeit des Comfort Letters abzielen, der Vergleich wäre vermutlich das geringste Risiko gewesen. Natürlich kann ein Vergleich auch im gerichtlichen Prozess noch einmal auf die Goldwaage gelegt, siehe auch Pressemeldungen z.b. in Post #10363. Nur zu welchen Konditionen ?
Haftung des Insovlenzverwalters https://dejure.org/gesetze/InsO/60.html
Der Insolvenzverwalter dürfte im Zuge einer Verlängerung des Insolvenzverfahrens wegen juristischer Schritte gegen Etihad die Ausgabenseite der Air Berlin PLC wegen §60 InsO überdenken müssen und sich von nicht notwendigen Ausgaben trennen.
So meine Sicht der Dinge. |