Die Gesamtzahl der ADLER Aktien, für die das Übernahmeangebot bis zum Meldestichtag angenommen worden ist, zuzüglich der auf den Erwerb von ADLER Aktien bezogenen Instrumente im Sinne des § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG, die von der Bieterin zum Meldestichtag unmittelbar gehalten wurden, zuzüglich der ADLER Aktien, welche die ADLER als mit der Bieterin gemeinsam handelnde Person im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 WpÜG bereits als eigene Aktien hielt, beläuft sich somit auf insgesamt 54.414.128 ADLER Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 75,34 % des zum Meldestichtag bestehenden Grundkapitals in Höhe von EUR 72.229.511
ADO erreicht Kontrollmehrheit bei Adler, Damit steht dem Gewinnabführungsvertrag theoretisch nichts mehr im Wege... |