Finexity zapft den Kapitalmarkt an, und zwar mit dem eigenen Produkt. Der Hamburger Anbieter von Infrastruktur für tokenisierte Wertpapiere legt eine Unternehmensanleihe auf, die Anleger wahlweise im klassischen Depot oder als Kryptowertpapier in der Wallet halten können. Zusätzlich prüft der Vorstand eine Kapitalerhöhung.
Finexity Aktie: Anleihe mit Mindestzins 7 Prozent
Die unbesicherte Finexity-Anleihe bietet einen Mindestkupon von sieben Prozent; zusätzlich erwägt der Vorstand eine Kapitalerhöhung.

Die Eckdaten der Anleihe
Die Anleihe 2026/2030 hat ein Volumen von bis zu 4,5 Millionen Euro und läuft bis zum 27. November 2030. Der Zins setzt sich aus dem 6-Monats-Euribor und einem Aufschlag von 6,00 Prozentpunkten zusammen.
Für den Euribor gilt eine Untergrenze von 1,00 Prozent, der Mindestkupon liegt damit bei 7,00 Prozent. Eine Obergrenze gibt es nicht. Gezahlt wird halbjährlich, erstmals am 27. Mai 2027.
Auf Basis des aktuellen Euribors von 2,994 Prozent läge der Kupon der ersten Periode bei rund 9,0 Prozent. Festgelegt wird er am 25. November 2026, der tatsächliche Wert kann abweichen.
Zeichnen können Anleger ab 1.000 Euro, das öffentliche Angebot richtet sich ausschließlich an Anleger in Deutschland. Es läuft seit 6. November 2026 bis zum 5. November 2027. Die Anleihe ist unbesichert und nicht nachrangig.
Depot oder Wallet
Finexity bietet zwei wirtschaftlich identische Serien an. Serie A ist ein klassisches Wertpapier mit Verwahrung im Depot. Serie B ist ein Kryptowertpapier nach dem Gesetz über elektronische Wertpapiere, das in einer Wallet liegt. Die Wallet stellt der Kryptoverwahrer Tangany, das Register führt Cashlink Technologies.
Vorstandschef Paul Huelsmann spricht von einem Signal: Das Unternehmen finanziere sich über dieselbe Infrastruktur, die es Emittenten anbiete. Sein Stellvertreter Michael Ost sagt, man zeige am eigenen Wertpapier, dass das Modell in der Praxis trägt.
Schutzklauseln und Mittelverwendung
Die Emittentin darf die Anleihe vorzeitig kündigen, zunächst zu 103 Prozent ab November 2027, später zu niedrigeren Aufschlägen. Für Anleger sehen die Bedingungen eine Negativverpflichtung vor. Dividenden und Zahlungen auf nachrangige Gesellschafterdarlehen sind auf zusammen die Hälfte des Vorjahresüberschusses begrenzt. Bei einem Kontrollwechsel gibt es ein Rückgaberecht zu 101 Prozent.
Das Geld soll in den Ausbau der eigenen Infrastruktur fließen. Dazu zählt auch die Integration übernommener Emissionen und weiterer Plattformen samt deren Anlegerbasis. Der Erwerb von 90,1 Prozent der Effecta GmbH, die als Haftungsdach für Vermittler dient, steht noch unter dem Vorbehalt des Inhaberkontrollverfahrens.
Offen ist, in welcher Form und in welchem Umfang die zusätzlich erwogene Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts kommt. Der Vorstand prüft sie derzeit nur, einen Beschluss gibt es nicht. Als nächster fester Termin steht die Zinsfestlegung am 25. November 2026 an, am 27. November beginnt der Zinslauf.
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