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Die Analysten von GBC-Research stufen die Aktie von W.E.T. Automotive (ISIN DE0005081608 / WKN 508160) mit "kaufen" ein.
Die Übernahme des Automobilzulieferers W.E.T. Automotive Systems AG sei nun in eine weitere heiße Phase eingetreten. Per 5. August sei nun das Übernahmegebot verändert worden. Nachdem sich abgezeichnet habe, dass die zunächst anvisierte 95 Prozentmehrheit, die als Mindestakzeptanzschwelle festgelegt gewesen sei, aufgrund des sehr niedrigen Interesses seitens der Aktionäre deutlich verfehlt werde, sei nun die Schwelle auf 75 Prozent reduziert worden. Demnach gelte das Übernahmeangebot bei Erreichen dieser Schwelle als angenommen. Zum 18.August seien bislang 10,3 Prozent von freien Aktionären eingereicht worden.
Zusammen mit den angedienten Aktien des Großaktionärs Ruthenberg besitze die 2026140 Ontario Inc., hinter welcher der englische Fonds HgCapital stehe, nun 75,96% des Grundkapitals und habe damit die neue Mindestakzeptanzschwelle bereits erreicht. Durch das geänderte Übernahmeangebot sei zudem die Annahmefrist bis zum 21. August verändert worden.
Die weitere Annahmefrist des geänderten Angebots beginne am 27. August und ende am 10. September. Nach erfolgreicher Annahme beabsichtige die übernehmende Gesellschaft, die W.E.T. AG auf die nicht börsennotierte Blitz Holding GmbH & Co. KG zu verschmelzen. Dies solle der ordentlichen Hauptversammlung (HV) am 26. November vorgeschlagen werden. Notwendig für die Zustimmung zu einer Verschmelzung sei dabei 75 Prozent der W.E.T.-Anteile, die aber laut Bekanntmachung nun bereits angedient worden seien.
Welche Konsequenzen würden sich im Fall einer Verschmelzung für die Aktionäre der W.E.T. ergeben, die das Angebot nicht annehmen würden? Bei einer Verschmelzung auf eine Kommanditgesellschaft würden die Aktionäre dann Kommanditisten der Gesellschaft. Kommanditanteile würden einer deutlich geringeren Fungibilität unterliegen und seien auch dementsprechend illiquider. Auf der anderen Seite wäre eine Verschmelzung mit einem hohen Verwaltungsaufwand für den Übernehmer verbunden. Denn stimme nur ein Anteilseigener auf der HV gegen die Verschmelzung, so wäre ein Wertgutachten notwendig, das den fairen Wert des Unternehmens bestimme. Alle Aktionäre, die gegen die Verschmelzung stimmen würden, würden dann den im Gutachten ermittelten Unternehmenswert erhalten.
Zudem könne die Höhe der Barabfindung nach dem Wissensstand der Analysten auch von jedem Aktionär gerichtlich überprüft werden. Alle übrigen Aktionäre würden zu Kommanditisten. Da es sich bei den Aktien von W.E.T. um Inhaberpapiere handele, müssten diese dann zunächst mit erheblichem Aufwand ermittelt und dann in das Handelsregister unter dem Namen der neuen GmbH & Co. KG eingetragen werden. Kommanditisten hätten zudem wesentlich höhere Mitspracherechte und Einblicke in das Unternehmen, was dem Übernehmer wohl kaum recht sein dürfte.
Deshalb sehe man die Androhung einer Verschmelzung als aggressiven Schachzug von HG Capital an, um noch möglichst viele Aktionäre zur Einreichung zu bewegen. Der von den Analysten ermittelte faire Unternehmenswert liege mit 74 Euro deutlich über dem Angebot von HG Capital und man erwarten auch, dass ein Wertgutachten einen höheren Wert ans Licht bringen sollte.
Aus diesem Grund behalten die Analysten von GBC-Research ihr "kaufen"-Rating für die Aktie von W.E.T. Automotive bei.
Die Übernahme des Automobilzulieferers W.E.T. Automotive Systems AG sei nun in eine weitere heiße Phase eingetreten. Per 5. August sei nun das Übernahmegebot verändert worden. Nachdem sich abgezeichnet habe, dass die zunächst anvisierte 95 Prozentmehrheit, die als Mindestakzeptanzschwelle festgelegt gewesen sei, aufgrund des sehr niedrigen Interesses seitens der Aktionäre deutlich verfehlt werde, sei nun die Schwelle auf 75 Prozent reduziert worden. Demnach gelte das Übernahmeangebot bei Erreichen dieser Schwelle als angenommen. Zum 18.August seien bislang 10,3 Prozent von freien Aktionären eingereicht worden.
Zusammen mit den angedienten Aktien des Großaktionärs Ruthenberg besitze die 2026140 Ontario Inc., hinter welcher der englische Fonds HgCapital stehe, nun 75,96% des Grundkapitals und habe damit die neue Mindestakzeptanzschwelle bereits erreicht. Durch das geänderte Übernahmeangebot sei zudem die Annahmefrist bis zum 21. August verändert worden.
Welche Konsequenzen würden sich im Fall einer Verschmelzung für die Aktionäre der W.E.T. ergeben, die das Angebot nicht annehmen würden? Bei einer Verschmelzung auf eine Kommanditgesellschaft würden die Aktionäre dann Kommanditisten der Gesellschaft. Kommanditanteile würden einer deutlich geringeren Fungibilität unterliegen und seien auch dementsprechend illiquider. Auf der anderen Seite wäre eine Verschmelzung mit einem hohen Verwaltungsaufwand für den Übernehmer verbunden. Denn stimme nur ein Anteilseigener auf der HV gegen die Verschmelzung, so wäre ein Wertgutachten notwendig, das den fairen Wert des Unternehmens bestimme. Alle Aktionäre, die gegen die Verschmelzung stimmen würden, würden dann den im Gutachten ermittelten Unternehmenswert erhalten.
Zudem könne die Höhe der Barabfindung nach dem Wissensstand der Analysten auch von jedem Aktionär gerichtlich überprüft werden. Alle übrigen Aktionäre würden zu Kommanditisten. Da es sich bei den Aktien von W.E.T. um Inhaberpapiere handele, müssten diese dann zunächst mit erheblichem Aufwand ermittelt und dann in das Handelsregister unter dem Namen der neuen GmbH & Co. KG eingetragen werden. Kommanditisten hätten zudem wesentlich höhere Mitspracherechte und Einblicke in das Unternehmen, was dem Übernehmer wohl kaum recht sein dürfte.
Deshalb sehe man die Androhung einer Verschmelzung als aggressiven Schachzug von HG Capital an, um noch möglichst viele Aktionäre zur Einreichung zu bewegen. Der von den Analysten ermittelte faire Unternehmenswert liege mit 74 Euro deutlich über dem Angebot von HG Capital und man erwarten auch, dass ein Wertgutachten einen höheren Wert ans Licht bringen sollte.
Aus diesem Grund behalten die Analysten von GBC-Research ihr "kaufen"-Rating für die Aktie von W.E.T. Automotive bei.
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