Konsolidierung auf hohem Niveau! Rückblick Die Aktie von Merck befindet sich in einer Korrekturphase innerhalb eines starken Aufwärtstrends. Der Markt „atmet
durch“, nachdem die Kurse schnell gestiegen sind. Um das Chartbild abzurunden, werfen wir später einen Blick auf die aktuellen News, die diesen Trend stützen oder gefährden könnten. Merck & Co.-Aktie: Chart vom 15.04.2026, Kürzel: MRK, Kurs: 118.76 USD, Tageschart Quelle: TWS Mögliches bullisches Szenario Zwischen Anfang März und Mitte April sehen wir eine Seitwärts- bis leichte Abwärtskonsolidierung nach einem starken
Anstieg. Kann der EMA 20 nach dem jüngsten Pullback nachhaltig zurückerobert werden, wäre dies ein bullisches Zeichen. Mögliches bärisches Szenario Sollte der Kurs unter die 50-Tagelinie fallen, würde sich das Bild eintrüben. Ein Test des Pivot-Tiefs bei 112.50
US-Dollar könnte rasch folgen. Meinung Erst vor wenigen Tagen hat die US-Gesundheitsbehörde FDA ein beschleunigtes Zulassungsverfahren für Ifinatamab
Deruxtecan gewährt – ein wichtiger Hoffnungsträger zur Behandlung von kleinzelligem Lungenkrebs. Merck hat auch ein Übernahmeangebot für Terns Pharmaceuticals gestartet, um seine Pipeline im Bereich Onkologie und Stoffwechselerkrankungen zu stärken. Das zeigt,
dass Merck aggressiv investiert, um den bevorstehenden Patentverlust von Keytruda (dem aktuellen Top-Seller) abzufedern. Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten Veröffentlichungsdatum: 15.04.2026 Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst
insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren. Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht,
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