Ölfluss gestartet, Chart ausgebrochen! Rückblick Nach einer Seitwärtsphase gab es von Anfang März bis Mitte März einen massiven Kursanstieg. Seit dem Hoch bei
19 USD korrigiert die Aktie aus dem Energiesektor über die Zeitachse. Gestern wurde die Abwärtstrendlinie überschritten. Sable Offshore-Aktie: Chart vom 25.03.2026, Kürzel: SOC, Kurs: 17.91 USD, Tageschart Quelle: TWS Mögliches bullisches Szenario Der Ausbruch über die Trendlinie war bereits das Startsignal. Solange sich die Aktie über der 20-Tagelinie hält,
bleibt das bullische Szenario aktiv. Mögliches bärisches Szenario Die blaue Linie im Chart (jüngstes Pivot-Tief) ist die Lebensversicherung der Bullen. Ein Tagesschlusskurs deutlich
unter 15 USD würde das kurzfristige Momentum zerstören und einen Test der nächsten Unterstützung bei ca. 12.50 USD erzwingen. Meinung Erst vor wenigen Tagen (Mitte März 2026) wurde bekannt, dass Sable Offshore die Ölförderung im Santa Ynez Unit
unter einer speziellen Bundesanordnung (Defense Production Act) wieder aufgenommen hat. Das Unternehmen plant, bis zum 1. April 2026 den ersten Verkauf von Öl zu realisieren, mit einer Zielrate von 50.000 Barrel pro Tag. Viele Experten haben ihre Kursziele
nach oben angepasst (teils bis 26 oder sogar 29 USD), da die langjährigen regulatorischen Blockaden in Kalifornien durch die Bundesintervention durchbrochen wurden. Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten Veröffentlichungsdatum: 26.03.2026 Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst
insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren. Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht,
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