Showdown bei 220 US-Dollar! Rückblick Nach einem deutlichen Rückgang von Niveaus über 258 US-Dollar im Sommer hat die Aktie des zweitgrößten Anbieters
im Bereich der US-Abfallentsorgung im Bereich von 201 USD einen Boden gefunden. Bei rund 220 US-Dollar hat sich ein horizontaler Widerstand gebildet. Republic Services-Aktie: Chart vom 05.02.2026, Kürzel: RSG, Kurs: 220.20 USD,
Tageschart Quelle: TWS Mögliches bullisches Szenario Die markante horizontale Widerstandslinie bei 220 US-Dollar ist der entscheidende Deckel. Ein Ausbruch per Tagesschlusskurs
über dieses Niveau würde die Bodenbildung abschließen und ein technisches Kaufsignal auslösen. Mögliches bärisches Szenario Sollte der Kurs die Marke von 220 USD nicht nachhaltig überwinden, droht ein Double Top auf lokaler Ebene. Sollten
die EMAs 20/50 wieder nach unten drehen, würde dies den Abwärtstrend bestätigen. Kurse unter 212.50 US-Dollar würden den Weg in Richtung der November-Tiefststände ebnen. Meinung Republic Services ist weit mehr als nur ein „Müllabfuhr“-Unternehmen. Der Konzern betreibt ein hochgradig vernetztes
System zur Ressourcenrückgewinnung. Da Müllentsorgung eine essenzielle Dienstleistung ist, kann Republic Services Preiserhöhungen durchsetzen, um die Inflation auszugleichen. Egal, wie die Wirtschaft läuft, Müll fällt immer an. Der Chart zeigt eine klassische
Bodenbildungsphase mit einem potenziellen Trendwendesignal, das wir als „Bottom-Fishing“ bezeichnen. Der Bereich um 220 USD ist nun die „Make-or-Break“-Zone. Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten Veröffentlichungsdatum: 05.02.2026 Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst
insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren. Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht,
gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der
Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen. In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin: Es liegt ein Interessenskonflikt vor, weil der Ersteller dieser Anlageempfehlung Positionen in RSG hält. Dadurch
unterliegen wir bei dieser Empfehlung einem Interessenkonflikt zwischen unserem Anspruch, einer unvoreingenommenen Empfehlung zu veröffentlichen, und der Möglichkeit von einer durch die Publikation resultierenden Kursentwicklung zu profitieren. Bitte nehmen Sie den Disclaimer, die Interessenskonflikte und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter
https://ratgebergeld.at/disclaimer/
abrufen können. Analyse erstellt im Auftrag von

© 1998 - 2026, aktiencheck.de