Startschuss für eine neue Rekordrallye oder Bullenfalle? Rückblick Nach einer längeren Abwärtsphase (September bis Januar) hat die Aktie des weltweit größten Einzelhändlers für
Heimwerkerbedarf im Bereich von ca. 340 US-Dollar einen Boden gefunden. Seit Jahresbeginn 2026 sehen wir einen dynamischen Aufwärtstrend. Home Depot-Aktie: Chart vom 04.02.2026, Kürzel: HD, Kurs: 387.98 USD,
Tageschart Quelle: TWS Mögliches bullisches Szenario Der Kurs liegt nach dem Test des EMA 50 stabil über der 20-Tagelinie. Die Aktie kämpft aktuell mit dem Widerstand
bei 388 USD. Dies ist die entscheidende Marke – bei einem erfolgreichen Ausbruch wird technisch der Weg frei in Richtung des Allzeithochs 426 US-Dollar. Mögliches bärisches Szenario Sollte der Ausbruch scheitern, ist der erste logische Anlaufpunkt der EMA 20. Ein Fall unter das markante Januar-Tief
würde das aktuelle Aufwärts-Momentum komplett zerstören. Meinung Home Depot zeigt eine starke relative Stärke zum Gesamtmarkt. Die Veröffentlichung der Ergebnisse für das vierte
Quartal 2025 ist für den 24. Februar geplant. Analysten erwarten ein EPS von rund 3,02 USD. Ein moderates Umsatzwachstum von 2,5 % bis 4,5 % wurde für 2026 in Aussicht gestellt. Nachdem der US-Häusermarkt 2025 unter hohen Zinsen litt, hoffen Anleger auf eine
Erholung. Die Dividendenrendite liegt aktuell bei 2,4 %, und das Unternehmen hat eine beeindruckende Historie von 15 Jahren kontinuierlicher Steigerungen. Entscheidend wird sein, ob die kommenden Quartalszahlen Ende Februar den nötigen Rückenwind zum Angriff
auf das Allzeithoch liefern. Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten Veröffentlichungsdatum: 04.02.2026 Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst
insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren. Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht,
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