Hochgeschwindigkeits-Rallye erreicht kritischen Widerstand! Rückblick Lumentum Holdings ist ein wichtiger Zulieferer von Komponenten für Hochgeschwindigkeitsverbindungen in Rechenzenten.
Das Unternehmen treibt mit seinen optischen Technologien die nächste Ära der Konnektivität voran. Charttechnisch sehen wir einen etablierten Aufwärtstrend, der sich über die letzten Monate gefestigt hat. Lumentum Holdings-Aktie: Chart vom 07.01.2026, Kürzel: LITE, Kurs: 387.44 USD, Tageschart Quelle: TWS Mögliches bullisches Szenario Die Aktie konsolidiert aktuell direkt unter der psychologisch wichtigen Marke von 400 USD. Ein nachhaltiger Ausbruch
über diesen Widerstand per Tagesschlusskurs wäre ein starkes Kaufsignal. Mögliches bärisches Szenario Solange die Aktie oberhalb des EMA 20 bleibt, ist der starke Trend intakt. Sollte der Ausbruch scheitern, dient
die Zone um 360 USD als erster wichtiger Auffangbereich. Ein Rutsch unter die 20-Tagelinie würde das Momentum brechen. Bei einem stärkeren Abverkauf liegt das nächste große Ziel für Bären im Bereich von 300 USD (EMA 50). Meinung Lumentum ist aktuell ein klassischer „Momentum-Play“. Die Aktie profitiert direkt vom Ausbau der globalen Rechenzentren
für Künstliche Intelligenz. Das Papier hat im letzten Jahr über 300 % zugelegt. Solche parabolischen Anstiege bergen immer das Risiko von Gewinnmitnahmen, besonders wenn die hohen Erwartungen bei den nächsten Quartalszahlen (erwartet Anfang Februar) nicht
getroffen werden. Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten Autor: Wolfgang Zussner Veröffentlichungsdatum: 8.01.2026 Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst
insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren. Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht,
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