Saubere Energie bis 2050! Erwartungen übertroffen Prognose bei PPL Corp. angehoben. Klimawandel & Rechenzentren sorgen für erhöhte Stromnachfrage! PPL Corporation (PPL) – ISIN US69351T1060 Rückblick: Je eine Folge höherer Hochs und höherer Tiefs begründen einen Aufwärtstrend
bei der PPL-Aktie. Die klar definierte Widerstandslinie knapp oberhalb der beiden EMAs komplettiert das Breakout Setup. Das Kursplus von rund 6.7 Prozent ist im Vergleich zu Tech-Aktien relativ niedrig, dafür ist der Kursverlauf deutlich weniger volatil. PPL-Aktie: Chart vom 17.11.2025, Kürzel: PPL Kurs: 36.80 USD,
Tageschart Quelle: TWS Mögliches bullisches Szenario Bei Kursen oberhalb der Widerstandslinie gibt es ein klares Kaufsignal. Kursziel ist das Pivot-Hoch vom 16. Oktober. Mögliches bärisches Szenario Sollte der Kurs nach oben ausbrechen lägen die beiden gleitenden Durchschnitte über der als Absicherung gedachten unteren gelben Linie. Unter dieser Marke wäre die
Aktie des Energieversorgers deutlich weniger interessant, an der grundsätzlich bullischen Einschätzung würden wir aber vorerst festhalten. Meinung PPL versorgt rund 3,5 Millionen Kunden in Pennsylvania, Kentucky und Rhode Island mit Strom. Das Unternehmen setzt auf einen ausgewogenen Mix von Energieträgern und
will ab 2050 klimaneutral arbeiten. Der bereinigte Gewinn je Aktie lag bei 0.48 USD und damit klar über den erwarteten 0.46 USD, während der Umsatz auf 2.24 Mrd. USD anzog. Der überraschend starke Verbrauch kam vor allem daher, dass viele Kunden wegen der
Hitze ihre Klimaanlagen voll aufdrehten – Stromverkauf deluxe. Mit weiter steigender Stromnachfrage wird wegen des Zubaus von Rechenzentren gerechnet. Zusätzlich gab’s grünes Licht für zwei neue Gas-Kombikraftwerke in Kentucky mit jeweils 645 MW, die Anfang
der 2030er ans Netz sollen. Und als Krönung hat PPL seine Prognose für 2025 leicht erhöht: Statt 1.75 bis 1.87 USD peilt man nun 1.78 bis 1.84 USD je Aktie an. Fazit: Hier spricht alles für die Bullen! Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über
Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte
aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
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