Konsolidierung abgeschlossen? Rückblick Seit Anfang September ist ein starker Aufwärtstrend erkennbar, der von einer Seitwärtsphase im Sommer abgelöst
wurde. Die Aktie hat dabei die gleitenden Durchschnitte EMA 20/50 deutlich überquert und sich von diesen nach oben entfernt. Nach dem starken Anstieg im September befindet sich die Aktie in einer Konsolidierungsphase. Tesla-Aktie: Chart vom 29.10.2025, Kürzel: TSLA Kurs: 460.55 USD,
Tageschart Quelle: TWS Mögliches bullisches Szenario Die horizontale gelbe Linie markiert einen deutlichen Widerstandsbereich bei ca. 460 USD, dessen Überwindung ein
klassisches Kaufsignal auslösen würde. Danach wäre die Fortsetzung der Aufwärtsbewegung möglich. Vorbörslich wurde diese Zone bereits überschritten. Mögliches bärisches Szenario Der Kurs liegt oberhalb des EMA 20, was ein positives Momentum signalisiert. Fallen die Notierungen darunter,
wäre dies ein Warnsignal für weitere Abverkäufe. Meinung CEO Elon Musk betont weiterhin stark die Vision, Tesla als KI- und Robotik-Unternehmen (Stichwort Optimus und
Robotaxis) zu positionieren, anstatt nur als Autohersteller. Diese „Fantasie“ ist ein wichtiger Kurstreiber, auch wenn die fundamentalen Autozahlen schwächer sind. Die hohe KI/Robotaxi-Fantasie und die Erwartung, dass die langfristigen Wachstumsaussichten
von Tesla intakt sind, können jederzeit für einen kräftigen Schub sorgen. Die schlechten Margen im Automobilgeschäft und die Unsicherheit um Elon Musks Rolle (Vergütungspaket) können aber auch zu einem Rückfall unter die Unterstützungsmarken führen. Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten Veröffentlichungsdatum: 29.10.2025 Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst
insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren. Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht,
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Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen. In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin: Es liegt ein Interessenskonflikt vor, weil der Ersteller dieser Anlageempfehlung Positionen in TSLA hält. Dadurch
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