Taktgeber der KI-Revolution vor nächstem Kaufsignal! Rückblick Taiwan Semiconductor ist der weltgrößte Chip-Auftragsfertiger. Die Nachfrage nach Künstlicher Intelligenz treibt
die Halbleiterindustrie in neue Dimensionen. TSMC steht im Zentrum dieser Entwicklung. Seit Mai befindet sich die Aktie in einem klaren Aufwärtstrend. Dies wird sowohl durch die Abfolge höherer Hochs und höherer Tiefs als auch durch den Verlauf der Gleitenden
Durchschnitte bestätigt. Taiwan Semiconductor-Aktie: Chart vom 16.10.2025, Kürzel: TSM Kurs: 304.28 USD,
Tageschart Quelle: TWS Mögliches bullisches Szenario Insbesondere seit Ende August hat der Aufwärtstrend an Dynamik gewonnen, wobei der Kurs über dem EMA 20 verlief.
Im Oktober bildete sich eine Konsolidierungsphase auf hohem Niveau, erkennbar an der Seitwärtsbewegung. Ein Ausbruch über 307 USD könnte die Trendfortsetzung einläuten. Mögliches bärisches Szenario Die Unterstützung liegt aktuell dynamisch beim EMA 20, welcher in den letzten Tagen die Rücksetzer abgefangen
hat. Ein Unterschreiten dieser Unterstützung würde das Szenario negieren und auf eine tiefere Korrektur hindeuten. Meinung Der taiwanesische Chipkonzern meldet Rekordumsätze, anziehende Margen und eine boomende Produktion bei den modernsten
3-nm-Chips. Kunden wie NVIDIA, Apple und AMD liefert TSMC Chips, auf denen der globale KI-Boom basiert. Im 3. Quartal wurden erneut Rekordzahlen gemeldet. Der Umsatz stieg um 30 % auf rund 33,1 Mrd. USD. Der Nettogewinn lag um 39 % über dem Vorjahr. Die Bruttomarge
erreichte 59,5 %. TSMC bleibt weiterhin der zentrale Treiber der globalen Chipwirtschaft. Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten Veröffentlichungsdatum: 16.10.2025 Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst
insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren. Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht,
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