Gesundheitsriese gibt Gas! Rückblick Der weltweit größte Hersteller von Gesundheitsprodukten mit Hauptsitz in New Brunswick ist ein etabliertes Unternehmen
mit sicheren Gewinnen. Johnson & Johnson wird von den Anlegern oft als Dividendenoptionen gewählt. Der Gesundheitskonzern glänzte im heurigen Jahr bereits mit einer starken Performance. Die jüngste Konsolidierung wird gerade nach oben verlassen. Johnson & Johnson: Chart vom 26.09.2025, Kürzel: JNJ, Kurs: 179.76 USD,
Tageschart Quelle: TWS Mögliches bullisches Szenario Mit Kursen über 179 USD haben wir bereits ein Kaufsignal bekommen. Dies könnte der Startschuss zur nächsten stärkeren
Swing-Bewegung gewesen sein. Mögliches bärisches Szenario Fallen die Notierungen unter die 20-Tagelinie, wäre dies ein Warnzeichen. Die nächste Verteidigungszone befindet
sich danach im Bereich des EMA-50. Meinung Johnson & Johnson ist in den Fokus professioneller Investoren gerückt. Guggenheim Securities hat das Rating von
„neutral“ auf „buy“ angehoben und das Kursziel von 167 auf 206 USD hochgeschraubt. Die Botschaft der Analysten zu Johnson & Johnson lautet: Durch den Fokus auf höhermargige Therapiebereiche, robuster Pipeline-Katalysatoren und solider Bilanzqualität ist JNJ
besser aufgestellt, als es die Bewertung zuletzt widerspiegelte. Johnson & Johnson bietet eine seltene Kombination aus defensiver Bilanzqualität und offensiver Innovationskraft. Qualitätsfokussierte Langfristanleger können die Aktie des Pharmariesen als defensiven
Kernwert mit Innovationshebel betrachten. Die Dividendenrendite beträgt knapp 3 %. Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten Veröffentlichungsdatum: 26.09.2025 Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst
insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren. Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht,
gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der
Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen. In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin: Es liegt ein Interessenskonflikt vor, weil der Ersteller dieser Anlageempfehlung Positionen in JNJ hält. Dadurch
unterliegen wir bei dieser Empfehlung einem Interessenkonflikt zwischen unserem Anspruch, einer unvoreingenommenen Empfehlung zu veröffentlichen, und der Möglichkeit von einer durch die Publikation resultierenden Kursentwicklung zu profitieren. Bitte nehmen Sie den Disclaimer, die Interessenskonflikte und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter
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