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Zalando Aktie: Prognoseerhöhung nach guten vorläufigen Zahlen

Wien (www.aktiencheck.de) - Zalando-Aktienanalyse von der Raiffeisen Bank International AG:

Jakub Krawczyk, Analyst der Raiffeisen Bank International AG (RBI), nimmt in einer aktuellen Aktienanalyse die Aktie der Zalando SE (ISIN: DE000ZAL1111, WKN: ZAL111, Ticker-Symbol: ZAL) unter die Lupe.

Zalando habe vorläufige Zahlen für das dritte Quartal veröffentlicht, die einen Anstieg des Bruttowarenvolumens (GMV) um 7,8% auf EUR 3,5 Mrd. und einen Umsatzanstieg um 5,0% auf EUR 2,4 Mrd. zeigen würden (im Einklang mit dem Bloomberg-Konsens von EUR 2,39 Mrd.). Das bereinigte EBIT habe sich im Vergleich zum Vorjahr von EUR 23 Mio. auf EUR 93 Mio. vervierfacht (gegenüber dem Konsens von EUR 57 Mio:).

Das Unternehmen habe seine Prognose angehoben: Für das Gesamtjahr 2024 werde nun ein GMV-Wachstum von 3% bis 5% erwartet, im Vergleich zur vorherigen Prognosespanne von 0% bis 5%. Der Umsatz solle nun um 2% bis 5% wachsen, gegenüber der vorherigen Spanne von 0% bis 5%. Das bereinigte EBIT werde nun zwischen EUR 440 Mio. und EUR 480 Mio. erwartet, zuvor seien EUR 380 Mio. bis EUR 450 Mio. prognostiziert worden. Die Investitionen sollten sich auf rund EUR 200 Mio. für das Gesamtjahr belaufen (zuvor: EUR 250 Mio. bis EUR 350 Mio.). Die Anzahl der aktiven Kunden befinde sich weiterhin auf einem positiven Trend und liege über 50 Millionen.

Das Unternehmen habe kommentiert, dass die Verbrauchernachfrage im dritten Quartal branchenweit zugenommen habe. Zalando konzentriere sich darauf, seine Investitionen in Schlüsselbereiche zu erhöhen, wie die Steigerung der Kundenloyalität, die inspirierendere und unterhaltsamere Modeentdeckung sowie die weitere Stärkung seines Logistiknetzwerks, im Einklang mit seiner aktualisierten Ökosystemstrategie.

Das Unternehmen werde die konsolidierten Ergebnisse für das dritte Quartal am 5. November veröffentlichen.

Die letzte Empfehlung zur Aktie von Zalando lautete "Kauf", so Jakub Krawczyk, Analyst der Raiffeisen Bank International AG. (Analyse vom 11.10.2024)

Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus:

Offenlegungen

7. Der zuständige Analyst oder eine sonstige an der Erstellung der Finanzanalyse mitwirkende natürliche Person oder eine sonstige natürliche Person von Raiffeisen Research besitzt Finanzinstrumente des von ihm analysierten Emittenten.

Offenlegung von Umständen und Interessen, die die Objektivität der RBI gefährden könnten: www.raiffeisenresearch.com/disclosuresobjectivity (11.10.2024/ac/a/d)

Archivbeitrag vom 11.10.2024. Angaben und Einschätzungen beziehen sich auf den damaligen Stand.

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