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Tesla Aktie: Tagesumkehr zum Wochenschluss - Chartanalyse

Zürich (www.aktiencheck.de) - Tesla-Chartanalyse der UBS:

Trotz anfänglicher Kursverluste konnte die Aktie von Tesla Inc. (ISIN: US88160R1014, WKN: A1CX3T, Ticker-Symbol: TL0, NASDAQ-Symbol: TSLA) den Handel am Freitag mit einem Plus von 0,6% bei 404,35 USD beenden, wie aus der Veröffentlichung "KeyInvest DailyTrader" der UBS hervorgeht.

Rückblick: Die Tesla-Aktie sei Anfang November bis auf das neue Jahreshoch bei 474,07 USD gestiegen. Per Tagesschluss seien die Notierungen jedoch nicht über das markante Oktober-Top hinausgekommen. In der Folge habe eine Korrektur eingesetzt, in der die Papiere am Freitag bis auf 382,78 USD zurückgefallen seien. Dank einer starken Intraday-Umkehr habe die runde 400 USD-Marke am Freitag auf Schlusskursbasis aber zunächst behauptet werden können.

Ausblick: Mit dem Rücksetzer in der vergangenen Handelswoche habe die Tesla-Aktie das Gap vom 15. September geschlossen. Gleichzeitig seien einige wichtige Chartmarken unterboten worden.

► Das Long-Szenario: Damit aus der Tagesumkehr nun eine größere Erholung werden könne, müssten die Kurse zurück über das 2021er-Top bei 414,46 USD steigen. Darüber wäre der nächste Widerstand an der kurzfristigen 50-Tage-Linie (aktuell bei 429,67 USD) zu finden, ehe das Januar-Top bei 439,74 USD bremsend wirken dürfte. Gelinge dort der Break, würde das Oktober-Top bei 470,75 USD mit dem derzeitigen Jahreshoch bei 474,07 USD in den Fokus rücken. Anschließend könnten die Notierungen an das amtierende Allzeithoch bei 488,54 USD heranlaufen.

► Das Short-Szenario: Drehe die Aktie indes erneut nach unten ab und falle unter die runde 400 USD-Marke zurück, wäre eine Ausweitung der Korrektur bis zur mittelfristigen 100-Tage-Linie (376,87 USD) denkbar. Darunter würden sich die Blicke auf das Mai-Top richten, das bei 367,71 USD eine Unterstützung bilde. Würden die Kurse diesen Halt verlieren, könnte es zu weiteren Abgaben bis zur langfristigen 200-Tage-Linie (338,49 USD) kommen - Schließung des kleinen Gaps vom 5. September inklusive. (Analyse vom 17.11.2025)

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Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU unter folgendem Link. (17.11.2025/ac/a/n)

Archivbeitrag vom 17.11.2025. Angaben und Einschätzungen beziehen sich auf den damaligen Stand.

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