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Siemens Aktie: Starkes Q1 - Ausblick bestätigt

Wien (www.aktiencheck.de) - Siemens-Aktienanalyse von der Raiffeisen Bank International AG:

Andreas Schiller, Analyst der Raiffeisen Bank International AG (RBI), nimmt in einer aktuellen Aktienanalyse die Aktie der Siemens AG (ISIN: DE0007236101, WKN: 723610, Ticker-Symbol: SIE, NASDAQ OTC-Symbol: SMAWF) unter die Lupe.

Siemens habe heute die Zahlen für das erste Quartal seines Geschäftsjahres 2025 vorgelegt. Umsatz und Gewinn hätten über dem Konsens gelegen, und der Ausblick habe bestätigt werden können.

Im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2025 sei der Umsatz auf vergleichbarer Basis um 3% auf EUR 18,4 Mrd. gestiegen und habe dabei die Erwartungen von im Schnitt EUR 18,2 Mrd. leicht übertreffen können. Zum Wachstum hätten vor allem die Sparten Smart Infrastructure und Siemens Healthineers beigetragen, welche um 8% bzw. 6% gewachsen seien. Der Auftragseingang habe sich um 8% auf ein Volumen von EUR 20,1 Mrd. reduziert. Das Book-to-Bill-Verhältnis habe mit 1,09 (Q1 24: 1,21) weiterhin über dem Zielwert von 1 gelegen.

Unter dem Strich habe sich der Gewinn nach Steuern auf EUR 3,9 Mrd. (Q1 24: EUR 2,5 Mrd.) verbessert. Das unverwässerte Ergebnis je Aktie habe dementsprechend bei EUR 4,71 (Q1 24: EUR 3,03) gelegen und damit über dem Konsens von EUR 3,55 je Aktie.

Ausblick: Siemens bestätige seinen Ausblick für das Geschäftsjahr 2025. Auf Konzernebene erwarte das Unternehmen nach wie vor ein Umsatzwachstum von 3% bis 7% und ein Book-to-Bill-Verhältnis über 1. Das unverwässerte Ergebnis je Aktie (für das Ergebnis nach Steuern) vor Effekten aus der Kaufpreisallokation (EPS pre PPA) werde ohne Berücksichtigung des Gewinns aus dem Verkauf von Innomotics in einer Bandbreite von EUR 10,40 bis EUR 11,00 erwartet.

Die Siemens-Aktie habe in einer ersten vorbörslichen Reaktion um über 1% zugelegt.

Die letzte Empfehlung zur Siemens-Aktie lautete "Halten", so Andreas Schiller, Analyst der Raiffeisen Bank International AG. (Analyse vom 13.02.2025)

Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus:

Offenlegungen

7. Der zuständige Analyst oder eine sonstige an der Erstellung der Finanzanalyse mitwirkende natürliche Person oder eine sonstige natürliche Person von Raiffeisen Research besitzt Finanzinstrumente des von ihm analysierten Emittenten.

Offenlegung von Umständen und Interessen, die die Objektivität der RBI gefährden könnten: www.raiffeisenresearch.com/disclosuresobjectivity (13.02.2025/ac/a/d)

Archivbeitrag vom 13.02.2025. Angaben und Einschätzungen beziehen sich auf den damaligen Stand.

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