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Siemens Aktie: Erholung vom Tagestief - Chartanalyse

Zürich (www.aktiencheck.de) - Siemens-Chartanalyse der UBS:

Die Aktie der Siemens AG (ISIN: DE0007236101, WKN: 723610, Ticker-Symbol: SIE, NASDAQ OTC-Symbol: SMAWF) ist am gestrigen Montag zunächst unter Druck geraten, konnte das Tagesminus im weiteren Verlauf aber auf 0,3% begrenzen, wie aus der Veröffentlichung "KeyInvest DailyTrader" der UBS hervorgeht.

Rückblick: Für die Aktie von Siemens sei es am vergangenen Dienstag bis auf 280,20 EUR nach oben gegangen. Trotz des neuen Allzeithochs sei der Sprung über das Februar-Top jedoch eine Episode geblieben, denn anschließend seien die Notierungen in eine Korrektur übergegangen. Dabei seien die Kurse am gestrigen Montag bis auf 259,75 EUR zurückgefallen, ehe eine Intraday-Erholung eingesetzt habe und der Handel mit einem moderaten Minus von 0,3% bei 268,00 EUR beendet worden sei.

Ausblick: Nach der jüngsten Korrektur müsse sich nun zeigen, ob im Siemens-Chart neues Momentum auf der Oberseite aufgebaut werden könne.

► Das Long-Szenario: Oberhalb des Zwischentiefs vom 28. Mai (267,10 EUR) bilde das markante Februar-Hoch bei 275,75 EUR unverändert einen wichtigen Widerstand. Gelinge dort der Break, sollte es zur Bestätigung zudem per Tagesschluss über das neue Rekordhoch bei 280,20 EUR hinausgehen. Darüber wäre der Weg vorerst frei von charttechnischen Hindernissen, wobei zur Orientierung auf die Preisbereiche um 290,00 EUR und 300,00 EUR geachtet werden sollte.

► Das Short-Szenario: Unterhalb des gestrigen Tagestiefs (259,75 EUR) müsste indes ein Rücksetzer bis an das Tief vom 19. Mai bei 255,00 EUR einkalkuliert werden. Darunter könnte es anschließend zu einem Test der kurzfristigen 50-Tage-Linie (aktuell bei 250,29 EUR) und der 250 EUR-Marke kommen, ehe der mittelfristige GD100 (245,17 EUR) und der langfristige GD200 (240,76 EUR) in den Fokus rücken würden. Komme es zum Bruch dieser Haltelinien, wären weitere Abgaben bis zur oberen Begrenzung der offenen Kurslücke vom 8. April bei 225,05 EUR nicht auszuschließen. (Analyse vom 09.06.2026)

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Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU unter folgendem Link. (09.06.2026/ac/a/d)

Archivbeitrag vom 09.06.2026. Angaben und Einschätzungen beziehen sich auf den damaligen Stand.

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